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 Straßenverkehrsbehörde

Das Bürger- und Ordnungsamt ist als Straßenverkehrsbehörde u.a. für die Anorndung von Verkehrszeichen sowie für die Erteilung von vielfältigen Erlaubnissen und Ausnahmen nach der Straßenverkehrsordnung zuständig. Der Aufgabenbereich erfasst beispielhaft:

  • Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten
  • verkehrsregelnde Anordnungen bei Veranstaltugen aller Art
  • Ausnahmen von Sonntagsfahrverbot
  • verkehrsbeschränkende Anordnungen bei Durchführung von Arbeiten im oder mit Auswirkung auf den öffentlichen Verkehrsraum

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Zuständige Einrichtung

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen