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Straßenverkehrsbehörde
Das Bürger- und Ordnungsamt ist als Straßenverkehrsbehörde u.a. für die Anorndung von Verkehrszeichen sowie für die Erteilung von vielfältigen Erlaubnissen und Ausnahmen nach der Straßenverkehrsordnung zuständig. Der Aufgabenbereich erfasst beispielhaft:
- Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten
- verkehrsregelnde Anordnungen bei Veranstaltugen aller Art
- Ausnahmen von Sonntagsfahrverbot
- verkehrsbeschränkende Anordnungen bei Durchführung von Arbeiten im oder mit Auswirkung auf den öffentlichen Verkehrsraum
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Zuständige Einrichtung
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Straßenverkehrsbehörde Verkehrsschild
Das Bürger- und Ordnungsamt ist als Straßenverkehrsbehörde u.a. für die Anorndung von Verkehrszeichen sowie für die Erteilung von vielfältigen Erlaubnissen und Ausnahmen nach der Straßenverkehrsordnung zuständig. Der Aufgabenbereich erfasst beispielhaft:
- Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten
- verkehrsregelnde Anordnungen bei Veranstaltugen aller Art
- Ausnahmen von Sonntagsfahrverbot
- verkehrsbeschränkende Anordnungen bei Durchführung von Arbeiten im oder mit Auswirkung auf den öffentlichen Verkehrsraum
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
001 Markt 9 52511 Geilenkirchen
Herr Janßen Sachbearbeitung 16
02451 629-946
02451 629-960
theo.janssen@geilenkirchen.de