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Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Mit der Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bestätigt, dass der Empfänger dieser Bescheinigung bis zum Ausstellungsdatum seinen Zahlungsverpflichtungen bezüglich Gewerbesteuer und/oder Grundsteuer und/oder sonstigen Grundbesitzabgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Zuständige Einrichtung
Kämmerei
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen Bescheinigung
Mit der Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bestätigt, dass der Empfänger dieser Bescheinigung bis zum Ausstellungsdatum seinen Zahlungsverpflichtungen bezüglich Gewerbesteuer und/oder Grundsteuer und/oder sonstigen Grundbesitzabgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11473/show Kämmerei
001 Markt 9 52511 Geilenkirchen