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 Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Mit der Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bestätigt, dass der Empfänger dieser Bescheinigung bis zum Ausstellungsdatum seinen Zahlungsverpflichtungen bezüglich Gewerbesteuer und/oder Grundsteuer und/oder sonstigen Grundbesitzabgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Zuständige Einrichtung

Kämmerei
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: