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Denkmalpflege
Denkmäler sind ein wichtiger Bestandteil des reichhaltigen und vielfältigen historischen Erbes Nordrhein-Westfalens und bestimmend für unsere Kulturlandschaft. Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege liegen im öffentlichen Interesse und sollen sicherstellen, dass Denkmäler und Denkmalbereiche erhalten, geschützt und sinnvoll genutzt werden.
Ziel des Denkmalschutzes ist die Erhaltung von Denkmälern. Diese sollen dauerhaft erhalten bleiben und es soll vermieden werden, diese zu verfälschen, zu beschädigen oder sogar zu zerstören.
Das Denkmalschutzgesetz NRW verpflichtet aus diesem Grund die Eigentümer von Denkmälern zur sachgemäßen Behandlung, Instandsetzung und zum Gefährdungsschutz. Ein Schwerpunkt des Denkmalschutzes ist dabei die Beratung und Zusammenarbeit mit den Eigentümern und den weiteren Nutzungsberechtigten. In diesem Zusammenhang ist es eine zentrale Aufgabe der Unteren Denkmalbehörde, dass Umbauten, Nutzungsänderungen und Veränderungen an den Objekten sensibel und schonend vorgenommen werden und mit den Bedürfnissen und Vorstellungen der Nutzer im möglichen gesetzlichen Rahmen in Einklang gebracht werden. Jede geplante kleine und große Maßnahme an oder in einem Denkmal oder in seiner Umgebung bedarf einer denkmalpflegerischen Erlaubnis.
In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachamt, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, welches über den speziellen Sachverstand verfügt, werden Denkmäler erfasst, in die Denkmalliste eingetragen und bei allen Veränderungen und Maßnahmen betreut.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homapge der Bezirksregierung Köln.
Zuständige Einrichtung
Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Denkmäler sind ein wichtiger Bestandteil des reichhaltigen und vielfältigen historischen Erbes Nordrhein-Westfalens und bestimmend für unsere Kulturlandschaft. Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege liegen im öffentlichen Interesse und sollen sicherstellen, dass Denkmäler und Denkmalbereiche erhalten, geschützt und sinnvoll genutzt werden.
Ziel des Denkmalschutzes ist die Erhaltung von Denkmälern. Diese sollen dauerhaft erhalten bleiben und es soll vermieden werden, diese zu verfälschen, zu beschädigen oder sogar zu zerstören.
Das Denkmalschutzgesetz NRW verpflichtet aus diesem Grund die Eigentümer von Denkmälern zur sachgemäßen Behandlung, Instandsetzung und zum Gefährdungsschutz. Ein Schwerpunkt des Denkmalschutzes ist dabei die Beratung und Zusammenarbeit mit den Eigentümern und den weiteren Nutzungsberechtigten. In diesem Zusammenhang ist es eine zentrale Aufgabe der Unteren Denkmalbehörde, dass Umbauten, Nutzungsänderungen und Veränderungen an den Objekten sensibel und schonend vorgenommen werden und mit den Bedürfnissen und Vorstellungen der Nutzer im möglichen gesetzlichen Rahmen in Einklang gebracht werden. Jede geplante kleine und große Maßnahme an oder in einem Denkmal oder in seiner Umgebung bedarf einer denkmalpflegerischen Erlaubnis.
In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachamt, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, welches über den speziellen Sachverstand verfügt, werden Denkmäler erfasst, in die Denkmalliste eingetragen und bei allen Veränderungen und Maßnahmen betreut.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homapge der Bezirksregierung Köln.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11479/show