BIS: Suche und Detail

 Verpachtung städtischer Ackerflächen

Die Stadt ist Eigentümerin von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Diese Flächen werden in der Regel an Landwirte aus dem Stadtgebiet verpachtet. Interessenten können sich bei der Verwaltung registrieren lassen. Die Verpachtung erfolgt von Jahr zu Jahr im Rahmen des Wirtschaftsjahres 01.11. - 31.10. 

Zuständige Einrichtung

Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen