BIS: Suche und Detail
Suche ...
Wohnungsbindung
Belegungs- und Besetzungskontrolle aller öffentlich und nicht öffentlich geförderten Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen.Die Aufgabe umfasst die Prüfung, ob
- die Darlehensnehmer das geförderte Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung selbst bewohnt
- die Bewohner geförderter Mietwohnungen beim Bezug der Wohnung in Besitz eines Wohnberechtigungsscheins waren
- die Nettokaltmiete korrekt anhand der Wirtschaftlichkeitsberechnungen festgesetz wurde
- bauliche Veränderungen ohne Information der NRW-Bank vorgenommen wurden
- am Wohnobjekt Mängel zu beseitigen sind
Des Weiteren sind Leerstände festzustellen und Maßnahmen zur Neubelegung der Wohnungen zu ergreifen.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Zuständige Einrichtung
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: stadt@geilenkirchen.de
Wohnungsbindung
Belegungs- und Besetzungskontrolle aller öffentlich und nicht öffentlich geförderten Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen.Die Aufgabe umfasst die Prüfung, ob
- die Darlehensnehmer das geförderte Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung selbst bewohnt
- die Bewohner geförderter Mietwohnungen beim Bezug der Wohnung in Besitz eines Wohnberechtigungsscheins waren
- die Nettokaltmiete korrekt anhand der Wirtschaftlichkeitsberechnungen festgesetz wurde
- bauliche Veränderungen ohne Information der NRW-Bank vorgenommen wurden
- am Wohnobjekt Mängel zu beseitigen sind
Des Weiteren sind Leerstände festzustellen und Maßnahmen zur Neubelegung der Wohnungen zu ergreifen.
Wohnung, Wohnungen https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11710/show Stadtverwaltung Geilenkirchen
001 Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-0
Fax 02451 629-200