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Zentrale Vergabestelle, Recht, Rechnungswesen
Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Vergabevorschriften (UVgO; VOB; GWB; VgV).
Bei der Stadt Geilenkirchen führen die Fachämter Freihändige Verfahren bis zu einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € netto selbstständig durch. Die Zentrale Vergabestelle übernimmt alle weiteren nationalen und EU-weiten Vergabeverfahren.
Interessensbekundungen und Fragen zu Vergabeverfahren können an vergabestelle@geilenkirchen.de gerichtet werden.
Aktuelle Ausschreibungen finden Sie hier.
Zuständige Einrichtung
Hauptamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Vergabevorschriften (UVgO; VOB; GWB; VgV).
Bei der Stadt Geilenkirchen führen die Fachämter Freihändige Verfahren bis zu einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € netto selbstständig durch. Die Zentrale Vergabestelle übernimmt alle weiteren nationalen und EU-weiten Vergabeverfahren.
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https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11712/show