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Zuschuss zu Altenveranstaltungen
Der Kreis Heinsberg gewährt zu Altenveranstaltungen und Altenfahrten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln je Teilnehmer einen Zuschuss von 2,05 €. Antragsberechtigt sind anerkannte förderungsfähige Träger der Altenhilfe. Die Entscheidung über die Zuschussgewährung obliegt den Städten und Gemeinden im Kreis.
Rechtsgrundlagen
Richtlinien über Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg
Unterlagen
Belege über die ungedeckten Aufwendungen
Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Der Kreis Heinsberg gewährt zu Altenveranstaltungen und Altenfahrten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln je Teilnehmer einen Zuschuss von 2,05 €. Antragsberechtigt sind anerkannte förderungsfähige Träger der Altenhilfe. Die Entscheidung über die Zuschussgewährung obliegt den Städten und Gemeinden im Kreis.
Richtlinien über Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg
Belege über die ungedeckten Aufwendungen
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11713/show