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 Namensänderung für Vertriebene und Spätaussiedler

Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, haben die Möglichkeit, durch eine persönliche Erklärung vor dem Standesbeamten ihre Namen zu ändern.

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz

Kosten

Die Leistung ist gebührenfrei.