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 Lärmaktionsplan

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Der militärische Flugplatz Teveren ist kein "Großflughafen" im Sinne der Lärmaktionsplanung. Daher können Meldungen mit Bezug zum Fluglärm im Rahmen der Lärmaktionsplanung leider nicht berücksichtigt werden.

Für die Stadt Geilenkirchen besteht die Verpflichtung bis zum Sommer 2024 einen Lärmaktionsplan für die nachfolgenden, von der Lärmkartierung erfassten, Hauptverkehrsstraßen aufzustellen und zu beschließen:

  • Bundesstraße B56 (gesamter Verlauf im Stadtgebiet),
  • Landesstraße L42, Berliner Ring zwischen Kreisverkehr Sittarder Straße und Kreisverkehr Heinsberger Straße / Landstraße,
  • Landesstraße L47 (ehem. B56), Karl-Arnold-Straße zwischen Anschluss B56 und Stadtgrenze zu Gangelt
  • Landesstraße L164 (ehem. B221) zwischen Anschluss B56 und Stadtgrenze zu Übach-Palenberg

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Im ersten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche vom 01.12.2023 bis zum 05.01.2024 durchgeführt wird, werden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Geilenkirchen auf einer Online-Plattform des Landes Nordrhein-Westfalen für Beteiligungen der Öffentlichkeit dargestellt und Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, eigene Hinweise zur Lärmbelastung in Geilenkirchen mitzuteilen.

Nach Auswertung der Hinweise und der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erfolgt eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier wird der Entwurf des Lärmaktionsplans präsentiert und Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gesammelt.

Die Beteiligung zum Lärmaktionsplan der Stadt Geilenkirchen erfolgt über das Online-Portal „Beteiligung NRW“ über den nachfolgenden Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/geilenkirchen/beteiligung/themen/1004850.

Zuständige Einrichtung

Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Lärmaktionsplan

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Der militärische Flugplatz Teveren ist kein "Großflughafen" im Sinne der Lärmaktionsplanung. Daher können Meldungen mit Bezug zum Fluglärm im Rahmen der Lärmaktionsplanung leider nicht berücksichtigt werden.

Für die Stadt Geilenkirchen besteht die Verpflichtung bis zum Sommer 2024 einen Lärmaktionsplan für die nachfolgenden, von der Lärmkartierung erfassten, Hauptverkehrsstraßen aufzustellen und zu beschließen:

  • Bundesstraße B56 (gesamter Verlauf im Stadtgebiet),
  • Landesstraße L42, Berliner Ring zwischen Kreisverkehr Sittarder Straße und Kreisverkehr Heinsberger Straße / Landstraße,
  • Landesstraße L47 (ehem. B56), Karl-Arnold-Straße zwischen Anschluss B56 und Stadtgrenze zu Gangelt
  • Landesstraße L164 (ehem. B221) zwischen Anschluss B56 und Stadtgrenze zu Übach-Palenberg

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Im ersten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche vom 01.12.2023 bis zum 05.01.2024 durchgeführt wird, werden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Geilenkirchen auf einer Online-Plattform des Landes Nordrhein-Westfalen für Beteiligungen der Öffentlichkeit dargestellt und Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, eigene Hinweise zur Lärmbelastung in Geilenkirchen mitzuteilen.

Nach Auswertung der Hinweise und der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erfolgt eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier wird der Entwurf des Lärmaktionsplans präsentiert und Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gesammelt.

Die Beteiligung zum Lärmaktionsplan der Stadt Geilenkirchen erfolgt über das Online-Portal „Beteiligung NRW“ über den nachfolgenden Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/geilenkirchen/beteiligung/themen/1004850.

Lärm, Plan, Lärmbelästigung, Reduzierung. Emissionen, Lärmkartierung, Gesamtkonzept https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/125560/show
Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

Reinecke

Sachbearbeitung

224

02451 629-236
thomas.reinecke@geilenkirchen.de

Herr

Tichelbäcker

Stellvertretende Amtsleitung

229

02451 629-234
jochen.tichelbaecker@geilenkirchen.de