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 Parkerleichterungsausweis (besondere Gruppen)

Für die Beantragung eines Parkerleichterungsausweis ist ein Termin notwendig!

Den Termin können Sie online oder telefonisch vereinbaren.

Folgenden Personengruppen kann auf Antrag eine Parkerleichterung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung bewilligt werden:

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
  • Morbus-Crohn-Kranke (chronische Darmerkrankung) und Colitis-Ulkerosa-Kranke (Magen/Darmgeschwüre) mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 und
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstl. Darm / Blasenausgänge) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70

Rechtsgrundlagen

§46 Straßenverkehrsordnung

Unterlagen

gültiger Schwerbehindertenausweis oder gültiger Bescheid aus dem die Behinderung hervorgeht. 

Kosten

Die Leistung ist gebührenfrei. 

Weitere Informationen

Die Vorsprache im Bürgerbüro kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Nutzen Sie bitte hierzu das unten aufgeführte Formular.

Schwerbehindertenparkplätze dürfen mit dieser Parkerleichterung nicht benutzt werden.

Die Parkberechtigung ist personengebunden und nicht auf ein Fahrzeug eingegrenzt, sie kann auch genutzt werden, wenn z.B. ein Angehöriger die berechtigte Person fährt.

Parkerleichterungsausweis (besondere Gruppen)

Folgenden Personengruppen kann auf Antrag eine Parkerleichterung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung bewilligt werden:

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
  • Morbus-Crohn-Kranke (chronische Darmerkrankung) und Colitis-Ulkerosa-Kranke (Magen/Darmgeschwüre) mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 und
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstl. Darm / Blasenausgänge) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70

gültiger Schwerbehindertenausweis oder gültiger Bescheid aus dem die Behinderung hervorgeht. 

Die Vorsprache im Bürgerbüro kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Nutzen Sie bitte hierzu das unten aufgeführte Formular.

Schwerbehindertenparkplätze dürfen mit dieser Parkerleichterung nicht benutzt werden.

Die Parkberechtigung ist personengebunden und nicht auf ein Fahrzeug eingegrenzt, sie kann auch genutzt werden, wenn z.B. ein Angehöriger die berechtigte Person fährt.

Die Leistung ist gebührenfrei. 

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Bürgerbüro
Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-933
Fax 02451 629-929

Frau

Schmitz

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

Frau

Wilms

Sachbearbeitung

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02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

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Reichert

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02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

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Standes- und Friedhofsamt
Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-934
Fax 02451 629-929

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