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 Personalausweisverlust

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)

Bei Verlust des Personalausweises sollten Sie dies dem Bürgerbüro umgehend mitteilen.

Hatten Sie einen neuen Personalausweis mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis (eID), so sollte diese Funktion unbedingt und unverzüglich gesperrt werden. Wenden Sie sich dazu an das Bürgerbüro oder an die Sperrhotline unter 0180/1333333. Zur Sperrung benötigen Sie das Sperrkennwort, welches Ihnen mit dem PIN-Brief zugeschickt wurde.

Nach Sperrung des bisherigen Personalausweises können Sie umgehend einen neuen Personalausweis beantragen.

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz
Personalausweisverordnung

Unterlagen

Polizeiliche Anzeige (falls vorhanden)

Weitere Informationen

Sollten Sie den PIN-Brief verlegt oder das Sperrkennwort vergessen haben, können Sie dies unter persönlichem Erscheinen im Bürgerbüro abfragen.

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Zuständige Einrichtungen