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Änderung der Personendaten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Hat sich zum Beispiel Ihr Familienname geändert, Ihr Familienstand oder Ihre Religionszugehörigkeit, so müssen Sie diese Änderung im Bürgerbüro mitteilen. Dies ist beim Familienstand zum Beispiel wichtig für Ihre Steuerklasse beim Finanzamt. Haben Sie z.B. im Ausland geheiratet, sollten die Eheschließung umgehend im Bürgerbüro mitteilen.
Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise im Original (Eheurkunde, gerichtliches Scheidungsurteil, Bescheinigung der Namensänderung etc.) vor.
Ihre Personendaten werden daraufhin im Melderegister aktualisiert.
Voraussetzungen
- in Geilenkirchen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gemeldet
- persönliche Vorsprache
Unterlagen
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweise im Original
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de