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 Änderung der Personendaten

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)

Hat sich zum Beispiel Ihr Familienname geändert, Ihr Familienstand oder Ihre Religionszugehörigkeit, so müssen Sie diese Änderung im Bürgerbüro mitteilen. Dies ist beim Familienstand zum Beispiel wichtig für Ihre Steuerklasse beim Finanzamt. Haben Sie z.B. im Ausland geheiratet, sollten die Eheschließung umgehend im Bürgerbüro mitteilen.

Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise im Original (Eheurkunde, gerichtliches Scheidungsurteil, Bescheinigung der Namensänderung etc.) vor.

Ihre Personendaten werden daraufhin im Melderegister aktualisiert.

Voraussetzungen

  • in Geilenkirchen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gemeldet
  • persönliche Vorsprache

Unterlagen

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweise im Original

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

je nach Aufwand

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de