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 Rechtsprobleme/Nachbarschaftsstreit/zivilrechtliche Streitigkeiten, abweichende Zuständigkeit

Häufig werden Anfragen die an die Stadtverwaltung Geilenkirchen gerichtet, bei denen wir Ihnen zuständigkeitshalber nicht weiterhelfen können. 

Hier finden Sie die häufigsten Anfragen sowie hilfreiche Informationen und Kontaktdaten.

  1. Rechtsprobleme an der Gartengrenze
  2. Straftaten
  3. Suchtproblematiken 
  4. Verschmutzungen im Wurmbett
  5. Vandalismus an Stromanschlusskästen

 

1. Rechtsprobleme an der Gartengrenze

Eine gute Nachbarschaft ist ein Stück Lebensqualität. Doch gerade in dicht besiedelten Gebieten kann es immer wieder zu Konflikten kommen, die das nachbarschaftliche Verhältnis auf den Prüfstand stellen. Wo Menschen eng zusammenleben, muss jeder Rücksicht nehmen. Das gilt auch an der Gartengrenze.

Jeder Hausbesitzer sollte daher wissen, wie er nach dem Gesetz bei der Gestaltung und Pflege seines Gartens auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen muss und welche Rücksichten er von seinem Nachbarn verlangen kann.

Das Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen enthält weitere Informationen zum Nachbarrecht.

Die dort angebotene Broschüre "Rechtsprobleme an der Gartengrenze"  gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen häufiger Fälle.

Am Beispiel von besonders häufig auftretenden Streitfällen möchte diese Broschüre wichtige Informationen und die entsprechenden Rechtsvorschriften vermitteln. Zudem werden Stellen angeführt, die den Betroffenen zwecks Streitschlichtung bei einer Konfliktlösung zur Seite stehen können, beispielsweise Schiedsamt.

Zu konkreten nachbarrechtlichen Problemen dürfen weder das Justizministerium, die Städte noch die Gerichte außerhalb eines Gerichtsverfahrens Stellung nehmen.

 

2. Straftaten

Für die Anzeigenerstattung bei festgestellten Straftaten bzw. die Bearbeitung von Straftaten ist grundsätzlich die Polizei zuständig. Dies umfasst alle Delikte, die gegen das Strafrecht verstoßen. Fragen dazu beantwortet Ihnen die:

Polizeiwache Geilenkirchen

Theodor-Heuss-Ring 55 in Geilenkirchen

Tel.: 02452/920-3412 oder 3413

Die Wache Geilenkirchen ist durchgängig besetzt.

Selbstverständlich können derartige Anzeige auch online erstattet werden: Ich möchte eine Anzeige erstatten.

 

3. Suchtproblematiken

Der Missbrauch von Alkohol, Drogen und Medikamenten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Falle von Suchtproblematiken ist das Kreisgesundheitsamt der richtige Ansprechpartner und Helfer. Die Behörde bietet Unterstützung und Maßnahmen für Betroffene an.

Kreis Heinsberg - Gesundheitsamt 

Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg

Frau Schößler: Amtsleiterin: Tel: 02452/13-5301

Auskunft Gesundheitsamt: Tel: 02452/13-5311

Weitere Informationen zum Gesundheitsamt erhalten Sie unter: Gesundheitsamt Kreis Heinsberg.

 

4. Verschmutzungen im Wurmbett

Für Verschmutzungen im Bereich des Wurmbettes ist der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) zuständig. Der WVER kümmert sich um die Sauberkeit und den Zustand des Gewässers.

Wasserverband Eifel-Rur

Eisenbahnstraße 5, 52353 Düren

Postanschrift: Postfach 102564, 52325 Düren

Tel.: 02421 494-0

Fax: 02421 494-1508

Mail: kontakt@wver.de

Hier gelangen Sie zur Website: WVER - Kontakt.

 

5. Vandalismus an Stromanschlusskästen

Bei Vandalismus, wie zum Beispiel beschmierten Stromanschlusskästen im Stadtgebiet, liegt die Reinigungsverantwortung beim jeweiligen Stromversorger oder der Telekom. Diese Unternehmen sind für die Instandhaltung ihrer Einrichtungen verantwortlich.

 

Rechtsgrundlagen

Unter anderem:

  • BGB
  • NachbG NRW

Zuständige Einrichtung

Stadtverwaltung Geilenkirchen
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: stadt@geilenkirchen.de