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 Umtausch von alten Führerscheinen

Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Geilenkirchen gemeldet sind, können Sie Ihren Antrag auf Führerscheinumstausch hier im Bürgerbüro abgeben. Damit entfällt der Weg für Sie zum Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg.

Bei Antragstellung sind der Personalausweis/Pass, ein aktuelles, biometrisches Passbild (35 x 45 mm) sowie der bisherige Führerschein vorzulegen. Die Gebühren für den neuen Führerschein betragen 30,40 €. Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung ein Termin erforderlich ist (siehe hier https://termine.crossing.de/733289351/Appointment/Index/1).

Für den Fall, dass Ihr Führerschein nicht vom Kreis Heinsberg ausgestellt wurde, muss zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorliegen. Die Karteikartenabschrift wird von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde auf Ihren Antrag hin direkt an den Kreis Heinsberg gesandt.

Nach Antragstellung erhalten Sie den Führerschein per Direktversand durch die Bundesdruckerei zugesandt.

                                                                           

Bis zu  welchem Stichtag Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen:

 

I.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind

 

 

(z.B. grauer oder rosa Führerschein)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

 

     

 

     

 

 

Vor 1953

19. Januar 2033

 

 

1953 bis 1958

19. Januar 2022

 

 

1959 bis 1964

19. Januar 2023

 

 

1965 bis 1970

19. Januar 2024

 

 

1971 oder später

19. Januar 2025

 

 

 

 

 

 

 

 

II.

Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind*

 

 

(EU-Kartenführerschein)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1999 bis 2001

19. Januar 2026

 

 

2002 bis 2004

19. Januar 2027

 

 

2005 bis 2007

19. Januar 2028

 

 

2008

19. Januar 2029

 

 

2009

19. Januar 2030

 

 

2010

19. Januar 2031

 

 

2011

19. Januar 2032

 

 

2012 bis 18. Januar 2013

19 .Januar 2033

 

 

 

 

 

*

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum

19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

 

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Hinweis: Das Ausstellungsdatum finden  Sie auf der Vorderseite des Kartenführerscheins unter Nr. 4a.

Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Wer seine Umtauschfrist verstreichen lässt, riskiert daher ein Verwarngeld.