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 Geburtsurkunde

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Bitte klicken Sie im letzten Schritt der Onlinedienstleistung "Ausfüllvorgang abschließen" auf den Speichern-Button und schicken Sie das generierte PDF an standesamt@geilenkirchen.de. Bitte fügen Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Sie erhalten dann eine E-Mail mit der Bankverbindung zwecks Überweisung der Gebühr!

 

Sie benötigen eine Geburtsurkunde beispielsweise für eine Eheschließung, Verpartnerung, Bewerbung, Versicherung oder Bank?

Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

Es werden folgende Urkundenarten unterschieden:

  • Geburtsurkunde: Die Geburtsurkunde enthält neben dem Namen des Kindes, den Geburtstag und Geburtsort sowie die Namen der Eltern.
  • Geburtsurkunde für das Stammbuch: Diese Urkunde wird passend für Ihr Familienstammbuch ausgestellt.
  • internationale Geburtsurkunde: Wir stellen Ihnen eine mehrsprachige Urkunde aus, die Sie im Ausland oder bei ausländischen Behörden verwenden können.
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister: Die Abschrift enthält eventuelle Änderungen der Daten, zum Beispiel durch Namensänderung oder Adoption und ist somit aussagekräftiger. Daher wird diese Art der Urkunde für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt.

Sie können die Urkunde online, schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anfordern.

Bei online oder schriftlicher Anforderung wird die Urkunde erst nach vorheriger Überweisung der Gebühr versendet. Bearbeitungszeit: 2-5 Tage. Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgestellt und es ist zudem ein Ausweisdokument vorzulegen oder die Vollmacht mit Ausweisdokument des Antragstellers und des Bevollmächtigten.

 

Rechtsgrundlagen

§ 59 Personenstandsgesetz

 

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Anforderungsschreiben des Rententrägers falls Sie die Urkunde für die Rentenversicherung benötigen

 

Kosten

Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 5 Euro.

Zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie eine Geburtsurkunde gebührenfrei, sofern Sie einen Nachweis vorlegen können.

 

Weitere Informationen

Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

 

Siehe auch

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Zuständige Einrichtung

Standes- und Friedhofsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de