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Melderecht: Abmeldung Wohnsitz
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Bitte beachten Sie: Bei Familien mit verheirateten Paaren und/oder Kindern unter 18 Jahren reicht es aus, wenn Sie Ihr Anliegen bei der Online-Terminvereinbarung nur 1x auswählen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, ist eine Abmeldung in einer Gemeinde oder Stadt im Inland nicht erforderlich. Eine Abmeldung Ihrer alten Wohnung erfolgt im Rahmen Ihrer Anmeldung in der neuen Gemeinde oder Stadt automatisch.
Eine in Geilenkirchen bestehende Nebenwohnung, müssen Sie bei der Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung abmelden.
Ziehen Sie ins Ausland und beziehen Sie keine Wohnung mehr in Geilenkirchen, haben Sie sich gemäß dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden. Sie können eine Abmeldung bereits eine Woche vor Auszug vornehmen. Bei Ihrer Abmeldung können Sie Ihre Auslandsanschrift hinterlassen. Diese wird im Melderegister gespeichert und so können Ihnen beispielsweise Wahlunterlagen zugeschickt werden.
Wohnen Sie bereits im Ausland und kennen niemanden, den Sie mit der Abmeldung beauftragen können, können Sie sich ausnahmsweise auf dem Postweg abmelden. Zusätzlich zu dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular, müssen Sie uns eine Kopie der Ausweisdokumente aller Familienmitglieder übersenden, die mit Ihnen ins Ausland verzogen sind.
Bitte achten Sie darauf, dass die Unterschriften in Ihrer Ausweiskopie, auf dem Abmeldeformular und auf der Vollmacht identisch sind. Nur so können wir prüfen, ob es sich um Ihre Unterschrift handelt.
Bei der Abmeldung von Kindern bis 16 Jahre gelten folgende Besonderheiten:
Wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigen aus der gemeinsamen Familienwohnung ins Ausland umzieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen, im Ausland lebenden, Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten abmelden.
Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Abmeldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Voraussetzungen
- im Stadtgebiet Geilenkirchen mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet
- persönliche Vorsprache
Bei Familien mit verheirateten Paaren und/oder Kindern unter 18 Jahren reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht und die Ausweisdokumente sowie andere erforderliche Unterlagen aller Familienmitglieder vorlegt. Familienmitglieder über 18 Jahre, z.B. erwachsene Kinder, die nicht persönlich zur Abmeldung vorsprechen, müssen ein Abmeldeformular und eine Vollmacht zur Abmeldung ausfüllen.
Unterlagen
aller meldepflichtigen Personen
- Personalausweis - zur Änderung der Adresse zwingend erforderlich
- Reisepass - falls vorhanden
- anderer amtlicher Lichtbildausweis
- Ausländischer Reisepass und/oder IDCard
Kosten
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Bitte beachten Sie: Bei Familien mit verheirateten Paaren und/oder Kindern unter 18 Jahren reicht es aus, wenn Sie Ihr Anliegen bei der Online-Terminvereinbarung nur 1x auswählen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, ist eine Abmeldung in einer Gemeinde oder Stadt im Inland nicht erforderlich. Eine Abmeldung Ihrer alten Wohnung erfolgt im Rahmen Ihrer Anmeldung in der neuen Gemeinde oder Stadt automatisch.
Eine in Geilenkirchen bestehende Nebenwohnung, müssen Sie bei der Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung abmelden.
Ziehen Sie ins Ausland und beziehen Sie keine Wohnung mehr in Geilenkirchen, haben Sie sich gemäß dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden. Sie können eine Abmeldung bereits eine Woche vor Auszug vornehmen. Bei Ihrer Abmeldung können Sie Ihre Auslandsanschrift hinterlassen. Diese wird im Melderegister gespeichert und so können Ihnen beispielsweise Wahlunterlagen zugeschickt werden.
Wohnen Sie bereits im Ausland und kennen niemanden, den Sie mit der Abmeldung beauftragen können, können Sie sich ausnahmsweise auf dem Postweg abmelden. Zusätzlich zu dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular, müssen Sie uns eine Kopie der Ausweisdokumente aller Familienmitglieder übersenden, die mit Ihnen ins Ausland verzogen sind.
Bitte achten Sie darauf, dass die Unterschriften in Ihrer Ausweiskopie, auf dem Abmeldeformular und auf der Vollmacht identisch sind. Nur so können wir prüfen, ob es sich um Ihre Unterschrift handelt.
Bei der Abmeldung von Kindern bis 16 Jahre gelten folgende Besonderheiten:
Wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigen aus der gemeinsamen Familienwohnung ins Ausland umzieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen, im Ausland lebenden, Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten abmelden.
Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Abmeldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.
Bundesmeldegesetz
aller meldepflichtigen Personen
- Personalausweis - zur Änderung der Adresse zwingend erforderlich
- Reisepass - falls vorhanden
- anderer amtlicher Lichtbildausweis
- Ausländischer Reisepass und/oder IDCard
- im Stadtgebiet Geilenkirchen mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet
- persönliche Vorsprache
Bei Familien mit verheirateten Paaren und/oder Kindern unter 18 Jahren reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht und die Ausweisdokumente sowie andere erforderliche Unterlagen aller Familienmitglieder vorlegt. Familienmitglieder über 18 Jahre, z.B. erwachsene Kinder, die nicht persönlich zur Abmeldung vorsprechen, müssen ein Abmeldeformular und eine Vollmacht zur Abmeldung ausfüllen.
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