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 Einbürgerung

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)

 

Sind Sie Ausländerin/Ausländer und möchten in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Genaue Information finden Sie im Serviceportal des Kreises Heinsberg.

Rechtsgrundlagen

§§ 8 ff. Staatsangehörigkeitsgesetz

Unterlagen

Unter anderem:

- Antragsformular

- aktuelles Passfoto

 

Das Antragsformular können Sie im Bürgerbüro abholen.

 

Bei Fragen zur Einbürgerung und weiteren nötigen Unterlagen kontaktieren Sie bitte die Kreisverwaltung Heinsberg.

 

Kosten

entnehmen Sie bitte dem Serviceportal des Kreises Heinsberg.

Weitere Informationen

Den vollständigen Antrag können Sie im Bürgerbüro oder bei der Kreisverwaltung Heinsberg abgeben.

Bitte beachten Sie:

Die Unterschrift auf dem Antrag ist erst bei Abgabe des Antrags zu leisten.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de