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 Ausweisdokumente für Kinder

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)

 

Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder/Jugendlichen sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Die Beantragung kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter
  • Das Kind bzw. der Jugendliche muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein.

Die Beantragung eines Ausweisdokumentes für Kinder/Jugendliche kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter persönlich erfolgen. Antragsberechtigt ist, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Besitzen die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, müssen beide Elternteile ihr schriftliches Einverständnis über die Passbeantragung ihres Kindes erteilen (siehe Antragsformular).

Besitzt nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist auch nur deren/dessen schriftliches Einverständnis erforderlich. In diesem Fall ist der Nachweis über das alleinige Sorgerecht, z.B. in Form einer Bescheinigung des Jugendamtes, vorzulegen.

 

Ausweisdokumente

  • Kinderreisepass

 

Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz
  • Passverordnung
  • Passverwaltungsvorschrift
  • Personalausweisgesetz
  • Personalausweisverordnung

 

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • in Geilenkirchen mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

 

Unterlagen

Bei Antragstellung:

  • Antragsformular (Einverständnis der Eltern)
  • Identitätsnachweis Kind/Jugendliche/r (bisheriges Ausweisdokument oder Geburtsurkunde)
  • Identitätsnachweis aller gesetzlichen Vertreter (Personalausweis, Reisepass, andere amtliche Lichtbildausweise)
  • ggfl. Nachweis über alleiniges Sorgerecht
  • aktuelles biometrisches Passbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren

Bitte beachten Sie:

Bei der Beantragung von Kinderpässen ist darauf zu achten, dass die Lichtbilder bei der Antragstellung aktuell sein müssen. Aktuell bedeutet, dass sie lediglich wenige Wochen alt sein dürfen.

  • ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis

Bei einer Einbürgerung ist die von der Einbürgerungsstelle ausgestellte Einbürgerungsurkunde vorzulegen.


Bei Abholung:

  • altes Ausweisdokument (zur Entwertung) / vorläufiges Ausweisdokument (zur Vernichtung) 
  • Identitätsnachweis des abholenden gesetzlichen Vertreters

 

Kosten

  • Personalausweis:                        22,80 € (gültig für 6 Jahre)
  • Reisepass:                                 37,50 € (gültig für 6 Jahre)
  • Vorläufiger Personalausweis:       10,00 € (gültig für max. 3 Monate)
  • Vorläufiger Reisepass:                26,00 € (gültig für max. 1 Jahr)

 

Weitere Gebühren (zuzüglich):

  • 32,00 € für einen Express-Reisepass
  • 22,00 € für einen 48-Seiten-Reisepass

 

Bearbeitungsdauer

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden

  • regulärer Personalausweis ca. 2-3 Wochen
  • regulärer Reisepass ca. 4-6 Wochen
  • Reisepass per Express ca. 5 Arbeitstage

 

Weitere Informationen

Die Ausweispflicht im Inland besteht erst ab dem 16. Lebensjahr.

Welche Reisedokumente Sie für Ihre Reise benötigen und weitere Reiseinformationen finden Sie unter Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

 

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de