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 Melderegisterauskunft

Die Beantragung einer einfachen oder erweiterten Melderegisterauskunft ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Sie können gebührenpflichtig eine Melderegisterauskunft über eine Person/Personen einholen. Sie erhalten dann die letzte in Geilenkirchen bekannte Anschrift zu der/den Person/Personen. Unterschieden wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Melderegisterauskunft.

Die einfache Melderegisterauskunft informiert über

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • Gegebenenfalls Doktorgrad

Die erweiterte Melderegisterauskunft informiert außerdem über

  • Tag und Ort der Geburt
  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten 
  • Frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Da es sich bei einer erweiterten Melderegisterauskunft um besonders schutzwürdige Daten handelt, ist für jede einzelne Angabe, die Sie begehren, eine Begründung erforderlich. Geeignete Unterlagen, aus denen das berechtigte oder rechtliche Interesse (zum Beispiel bei Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) hervorgeht, sind dem Antrag beizufügen. Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel nicht vor, wenn die Daten in zumutbarer Weise von dem Betroffenen selbst erhalten werden können.

Rechtsgrundlagen

§§ 44, 45 Bundesmeldegesetz (BMG)

Voraussetzungen

Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn mit den von Ihnen gemachten Angaben eine eindeutige Identifizierung möglich ist. Hilfreich sind neben Angaben zu Namen, Anschrift oder Geburtsdatum auch Angaben von Namensteilen, früheren Namen und früheren Anschriften.

Unterlagen

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • formloser Antrag oder Antragsformular, siehe Downloads
  • im Falle der erweiterten Melderegisterauskunft, eine ausführliche Begründung des berechtigten Interesses

Kosten

 

Die Gebühr ist im Voraus in bar, als Verrechnungscheck oder per Überweisung (legen Sie Ihrer Anfrage eine Kopie des Überweisungsträgers bei) fällig.

  • einfache Melderegisterauskunft         11,- €
  • erweiterte Melderegisterauskunft      15,- €

 

Per Überweisung (Kreissparkasse Heinsberg):

Stadtkasse Geilenkirchen 

IBAN: DE04 3125 1220 0000 0027 33      SWIFT-BIC.: WELADED1ERK

unter Angabe des Kassenzeichens (KZ.) 1.000

 

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofort

Weitere Informationen

Die Gebühr ist für jede angefragte Person und auch in folgenden Fällen zu entrichten:

  • wenn die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist
  • bei einer neutralen Antwort (wenn eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden kann)

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de

Melderegisterauskunft

Sie können gebührenpflichtig eine Melderegisterauskunft über eine Person/Personen einholen. Sie erhalten dann die letzte in Geilenkirchen bekannte Anschrift zu der/den Person/Personen. Unterschieden wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Melderegisterauskunft.

Die einfache Melderegisterauskunft informiert über

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • Gegebenenfalls Doktorgrad

Die erweiterte Melderegisterauskunft informiert außerdem über

  • Tag und Ort der Geburt
  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten 
  • Frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Da es sich bei einer erweiterten Melderegisterauskunft um besonders schutzwürdige Daten handelt, ist für jede einzelne Angabe, die Sie begehren, eine Begründung erforderlich. Geeignete Unterlagen, aus denen das berechtigte oder rechtliche Interesse (zum Beispiel bei Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) hervorgeht, sind dem Antrag beizufügen. Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel nicht vor, wenn die Daten in zumutbarer Weise von dem Betroffenen selbst erhalten werden können.

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • formloser Antrag oder Antragsformular, siehe Downloads
  • im Falle der erweiterten Melderegisterauskunft, eine ausführliche Begründung des berechtigten Interesses

Die Gebühr ist für jede angefragte Person und auch in folgenden Fällen zu entrichten:

  • wenn die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist
  • bei einer neutralen Antwort (wenn eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden kann)

 

Die Gebühr ist im Voraus in bar, als Verrechnungscheck oder per Überweisung (legen Sie Ihrer Anfrage eine Kopie des Überweisungsträgers bei) fällig.

  • einfache Melderegisterauskunft         11,- €
  • erweiterte Melderegisterauskunft      15,- €

 

Per Überweisung (Kreissparkasse Heinsberg):

Stadtkasse Geilenkirchen 

IBAN: DE04 3125 1220 0000 0027 33      SWIFT-BIC.: WELADED1ERK

unter Angabe des Kassenzeichens (KZ.) 1.000

 

Meldeauskunft, Personenauskunft, Auskunft, Melderegister https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7341/show
Bürgerbüro
Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-933
Fax 02451 629-929

Frau

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Sachbearbeitung

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