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 Tagespflege/Kindertagespflege

Das Jugendamt vermittelt unter bestimmten Voraussetzungen Kinder zu geeigneten Tagespflegepersonen und übernimmt auch die hierfür entstehenden Kosten. Die Eltern leisten einen Elternbeitrag nach den für die Nutzung eines Kindergartenplatzes geltenden Bestimmungen.

Das Jugendamt sorgt für die Qualifizierung und für die fachliche Beratung und Begleitung der Tagespflegepersonen. Personen, die interessiert sind, Tagespflege zu leisten, können sich beim Jugend- und Sozialamt informieren und bewerben.

Rechtsgrundlagen

§§ 23 und 24 SGBVII

Weitere Informationen

Die persönliche Situation sollte zunächst in einem Gespräch oder Telefonat beschrieben werden. Eventuell erforderliche Antrags- und Erklärungsunterlagen werden ausgegeben.

Zuständig für die Qualifizierung und fachliche Beratung der Tagespflegepersonen und die Vermittlung der Kinder ist Frau Katja Dyong

Zuständig für die Heranziehung der Eltern zu Elternbeiträgen und Auszahlung Tagespflegegeld ist Frau Ramona Grafmüller.