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 Hundesteuer

Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse  seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Ordnungsamt im Rathaus der Stadt Geilenkirchen gemeldet und bei einer vom Ordnungsamt bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

Kosten

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam-

a) nur ein Hund gehalten wird: 70,00 €

b) zwei Hunde gehalten werden: 90,00 € je Hund

c) drei oder mehr Hunde gehalten werden: 110,00 € je Hund.

Wird ein gefährlicher Hund gehalten: 420 €;
werden zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten: 575,00 € je Hund.

Weitere Informationen

Eine Steuerbefreiung kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Sachbearbeiter.

Zuständige Einrichtung

Kämmerei
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Hundesteuer

Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse  seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Ordnungsamt im Rathaus der Stadt Geilenkirchen gemeldet und bei einer vom Ordnungsamt bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

Eine Steuerbefreiung kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Sachbearbeiter.

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam-

a) nur ein Hund gehalten wird: 70,00 €

b) zwei Hunde gehalten werden: 90,00 € je Hund

c) drei oder mehr Hunde gehalten werden: 110,00 € je Hund.

Wird ein gefährlicher Hund gehalten: 420 €;
werden zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten: 575,00 € je Hund.

Anmeldung Hund, anmelden Hund, Köter. Steuerabgaben, Steuerbescheid, Steueramt https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7695/show
Kämmerei
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Frau

Leufen

Sachbearbeitung

330

02451 629-299
steueramt@geilenkirchen.de

Frau

Münchs

Sachbearbeitung

330

02451 629-299
steueramt@geilenkirchen.de