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Ehenamensbestimmung
Wenn Sie bei Ihrer Eheschließung noch keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, können Sie dies jederzeit nachholen. Auch ist es möglich, einen Begleitnamen (sog. Doppelnamen) abzulegen bzw. anzunehmen.
Rechtsgrundlagen
§ 41 Personenstandsgesetz
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Ablichtung des Eheregisters: Wenn Sie bei uns geheiratet haben, liegt Ihr Eheregister hier vor. Ist Ihre Ehe im Ausland geschlossen worden oder ist einer von Ihnen nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.
Kosten
Für die Namenserklärung wird eine Gebühr von 21 € erhoben. Eine Bescheinigung über die neue Namensführung kostet 9 €.
Weitere Informationen
Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie geheiratet haben. Haben Sie für Ihre im Ausland geschlossene Ehe vor dem 24. Februar 2007 ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie die Ablichtung aus dem Eheregister bei dem Standesamt, wo Sie zu diesem Zeitpunkt gemeinsam gewohnt haben. Ist die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.
Wirksam wird die Ehenamensbestimmung mit Eintragung in das Eheregister. Sollten Sie nicht in Geilenkirchen geheiratet haben, können wir Ihre Erklärung entgegennehmen und an das zuständige Standesamt weiterleiten.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Bitte beachten: Für die Ehenamensbestimmung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Bitte kontaktieren Sie die Standesbeamten.
Zuständige Einrichtung
Standes- und Friedhofsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wenn Sie bei Ihrer Eheschließung noch keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, können Sie dies jederzeit nachholen. Auch ist es möglich, einen Begleitnamen (sog. Doppelnamen) abzulegen bzw. anzunehmen.
§ 41 Personenstandsgesetz
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Ablichtung des Eheregisters: Wenn Sie bei uns geheiratet haben, liegt Ihr Eheregister hier vor. Ist Ihre Ehe im Ausland geschlossen worden oder ist einer von Ihnen nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.
Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie geheiratet haben. Haben Sie für Ihre im Ausland geschlossene Ehe vor dem 24. Februar 2007 ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie die Ablichtung aus dem Eheregister bei dem Standesamt, wo Sie zu diesem Zeitpunkt gemeinsam gewohnt haben. Ist die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.
Wirksam wird die Ehenamensbestimmung mit Eintragung in das Eheregister. Sollten Sie nicht in Geilenkirchen geheiratet haben, können wir Ihre Erklärung entgegennehmen und an das zuständige Standesamt weiterleiten.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Bitte beachten: Für die Ehenamensbestimmung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Bitte kontaktieren Sie die Standesbeamten.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8000/show