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 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Leistungen der Eingliederungshilfe kommen in verschiedenen Ausgestaltungen in Betracht. Sie verfolgen insbesondere das Ziel, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege zuu machen.

Rechtsgrundlagen

§§ 35 a SGB XII

Zuständige Einrichtung

Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail: