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 Spielplätze (Planung und Unterhaltung)

Beschädigungen an Spielgeräten sollten zur Vermeidung von daraus resultierenden Verletzungen der spielenden Kinder möglichst kurzfristig im Bürgerbüro, Tel. 02451 629933 angezeigt werden.

Leider reicht die regelmäßige wöchentliche Kontrolle durch den Spielplatzwart der Stadt Geilenkirchen nicht immer aus, sodass kurzfristig entstandene Beschädigungen durch Ihre Meldung dann schnellstmöglich behoben werden können.

Zuständige Einrichtung

Tiefbauamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: