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 Abgeschlossenheitsbescheinigung

Erforderliche Bescheinigung zur Bildung von Wohnungseigentum.

Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass sog. Teileigentum bzw. eine Eigentumswohnung hinreichend von anderen Räumen, Wohnungen und Gebäudeteilen abgeschlossen ist.

Rechtsgrundlagen

Wohnungseigentumsgesetz

Zuständige Einrichtung

Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen