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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Erforderliche Bescheinigung zur Bildung von Wohnungseigentum.
Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass sog. Teileigentum bzw. eine Eigentumswohnung hinreichend von anderen Räumen, Wohnungen und Gebäudeteilen abgeschlossen ist.
Rechtsgrundlagen
Wohnungseigentumsgesetz
Zuständige Einrichtung
Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Erforderliche Bescheinigung zur Bildung von Wohnungseigentum.
Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass sog. Teileigentum bzw. eine Eigentumswohnung hinreichend von anderen Räumen, Wohnungen und Gebäudeteilen abgeschlossen ist.
Wohnungseigentumsgesetz
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Aufteilung der bauaufsichtlichen Bezirke:
- Bezirk 1: Frau Neugebauer
- Bezirk 2: Herr Brauner
- Bezirk 3: Herr Erkens