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 Altöl

Altöl muss von den Vertreibern (z.B. Tankstellen, Supermärkte, KFZ-Handel) in der Menge, in der sie eingekauft haben, kostenlos zurück genommen werden. Bewahren Sie daher den Kassenzettel oder andere Belege auf, um bei der späteren Rückgabe Probleme zu vermeiden.

Rechtsgrundlagen

Altölverordnung

Kosten

Die Entsorgung von Altöl ist auf dem oben beschriebenen Weg kostenfrei.

Weitere Informationen

Altöl kann nicht durch die Stadt Geilenkirchen entsorgt werden.

Zuständige Einrichtung

Kämmerei
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen