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Altöl
Altöl muss von den Vertreibern (z.B. Tankstellen, Supermärkte, KFZ-Handel) in der Menge, in der sie eingekauft haben, kostenlos zurück genommen werden. Bewahren Sie daher den Kassenzettel oder andere Belege auf, um bei der späteren Rückgabe Probleme zu vermeiden.
Rechtsgrundlagen
Altölverordnung
Kosten
Die Entsorgung von Altöl ist auf dem oben beschriebenen Weg kostenfrei.
Weitere Informationen
Altöl kann nicht durch die Stadt Geilenkirchen entsorgt werden.
Zuständige Einrichtung
Kämmerei
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: