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Archiv
Das städtische Archiv ist im Kellergeschoss (K 07) des Rathauses untergebracht. Es gliedert sich in ein sog. Zwischenarchiv (welches nicht für die Öffentlichkeit zugängig ist) und ein zeitgeschichtliches Archiv.
Im Zwischenarchiv befinden sich Akten und Unterlagen, die bei den einzelnen Ämtern ausgelagert werden und bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist dort verbleiben. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden diese ins Zeitgeschichtliche Archiv überführt.
Das zeitgeschichtliche Archiv steht den Bürgerinnen und Bürgern zur Einsichtnahme zur Verfügung, wobei die Ausleihe der Archivalien nicht möglich ist. Bei Interesse melden Sie sich bitte vorab telefonische an.Das Archiv besteht aus einer großen Anzahl von Beständen, Sammlungen und Nachlässen. Einzelne Sammlungen und Nachlässe finden Sie rechts unter Downloads.
Rechtsgrundlagen
Archivgesetz
Kosten
Gebühren fallen gem. der Archivgebührensatzung an.
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Zuständige Einrichtung
Hauptamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Das städtische Archiv ist im Kellergeschoss (K 07) des Rathauses untergebracht. Es gliedert sich in ein sog. Zwischenarchiv (welches nicht für die Öffentlichkeit zugängig ist) und ein zeitgeschichtliches Archiv.
Im Zwischenarchiv befinden sich Akten und Unterlagen, die bei den einzelnen Ämtern ausgelagert werden und bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist dort verbleiben. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden diese ins Zeitgeschichtliche Archiv überführt.
Das zeitgeschichtliche Archiv steht den Bürgerinnen und Bürgern zur Einsichtnahme zur Verfügung, wobei die Ausleihe der Archivalien nicht möglich ist. Bei Interesse melden Sie sich bitte vorab telefonische an.Das Archiv besteht aus einer großen Anzahl von Beständen, Sammlungen und Nachlässen. Einzelne Sammlungen und Nachlässe finden Sie rechts unter Downloads.
Archivgesetz