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 Befreiung von der Ausweispflicht

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)

 

Bitte beachten Sie:

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann persönlich oder von einer von Ihnen bevollmächtigten Person erfolgen.

 

Grundsätzlich ist jeder Deutsche ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Deutsche, die einen gültigen Reisepass besitzen, können sich auch mit diesem ausweisen.

Von der Ausweispflicht befreit werden können nur Personen

  • Ÿfür die ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem mit öffentlicher Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden
  • Ÿdie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
  • Ÿoder die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können.

Rechtsgrundlagen

  • Ÿ§ 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz
  • Personalausweisverordnung
  • Passverwaltungsvorschrift

Voraussetzungen

  • deutsches Ausweisdokument
  • in Geilenkirchen mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

Unterlagen

  • Ÿalter Personalausweis
  • Nachweis über die Immobilität (ärztliches Attest, etc.)
  • gegebenenfalls Vollmacht

Kosten

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

Bearbeitungsdauer

Die Befreiung ist in der Regel sofort möglich.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de