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E-Government
Nach dem E-Government-Gesetz (EGovG) ist die Stadtverwaltung verpflichtet, einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente zur Verfügung zu stellen, eine sog. De-Mail-Adresse.
Wenn Sie für sich bereits eine De-Mailadresse eingerichtet haben, können Sie die Stadt Geilenkirchen über stadt@geilenkirchen.de-mail.de kontaktieren.
Rechtsgrundlagen
E-Government-Gesetz EGovG
Weitere Informationen
Service-Konto NRW für E-Government Dienste
Zuständige Einrichtung
Hauptamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Nach dem E-Government-Gesetz (EGovG) ist die Stadtverwaltung verpflichtet, einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente zur Verfügung zu stellen, eine sog. De-Mail-Adresse.
Wenn Sie für sich bereits eine De-Mailadresse eingerichtet haben, können Sie die Stadt Geilenkirchen über stadt@geilenkirchen.de-mail.de kontaktieren.
E-Government-Gesetz EGovG
Service-Konto NRW für E-Government Dienste
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8423/show