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 Erschließungsbescheinigungen

Die Erschließungsbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob ein Grundstück noch der Erschließungspflicht nach §§ 127 ff Baugesetzbuch unterliegt.

Zuständige Einrichtung

Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: