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 Erschließungsbescheinigungen

Die Erschließungsbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob ein Grundstück noch der Erschließungspflicht nach §§ 127 ff Baugesetzbuch unterliegt.

Zuständige Einrichtung

Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:

Erschließungsbescheinigungen

Die Erschließungsbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob ein Grundstück noch der Erschließungspflicht nach §§ 127 ff Baugesetzbuch unterliegt.

Erschließungsbeiträge, Erschließungspflicht https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8424/show
Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt
Markt 9 52511 Geilenkirchen

Herr

von den Driesch

Sachbearbeitung

228

02451 629-224
rene.vondendriesch@geilenkirchen.de

Frau

Moors

Sachbearbeitung

221

02451 629-238
sandra.moors@geilenkirchen.de