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Ausweisdokument verloren/gestohlen
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Bitte beachten Sie:
Die Verlustanzeige eines Ausweisdokumentes kann nur unter persönlicher Vorsprache erfolgen.
Melden Sie den Verlust Ihres Ausweisdokumentes zu Ihrem eigenen Schutz bitte unverzüglich im Bürgerbüro oder bei der Polizei. Sperren Sie ihn außerdem unverzüglich unter: Personalausweis sperren.
Rechtsgrundlagen
- Personalausweisgesetz
- Personalausweisverordnung
- Passverwaltungsvorschrift
Voraussetzungen
- deutsches Ausweisdokument
- in Geilenkirchen mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
Unterlagen
Bei Antragstellung eines neuen Ausweisdokumentes:
- Identitätsnachweis (alter Personalausweis, Reisepass, andere amtliche Lichtbildausweise)
- aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren
Bitte beachten Sie:
Es werden nur Lichtbilder akzeptiert, die aktuell sind, nicht älter als 1 Jahr!
Ältere Lichtbilder können und dürfen bei der Beantragung eines Passes/eines Ausweises nicht akzeptiert werden.
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
bei einer vollzogenen Eheschließung wird zusätzlich die Heiratsurkunde benötigt
Ändert sich durch Eheschließung der Familienname, so haben Antragstellerinnen oder Antragsteller die Möglichkeit, schon vorab ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen, wenn sofort nach der Eheschließung eine Auslandsreise angetreten werden soll. Dieses kann frühestens 56 Tage vor dem Eheschließungstermin beantragt werden. Bei Antragstellung ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt.
Bei einer Einbürgerung ist die von der Einbürgerungsstelle ausgestellte Einbürgerungsurkunde vorzulegen.
Bei Abholung Ihres neuen Ausweisdokuments:
- alter Personalausweis (zur Entwertung, sofern Sie diesen zwischenzeitlich wiederauffinden konnten) / vorläufiger Personalausweis (zur Vernichtung)
- alter Reisepass (zur Entwertung, sofern Sie diesen zwischenzeitlich wiederauffinden konnten) / vorläufiger Reisepass (zur Vernichtung)
- ist dieser nicht vorhanden, ein anderer Identitätsnachweis
- Vollmacht, wenn ein Vertreter das neubeantragte Ausweisdokument abholen soll
Kosten
Die Aufnahme der Verlustanzeige ist gebührenfrei.
Weitere Gebühren (entfallen ab dem 01.01.2021):
- 6,00 € für jedes Entsperren des Personalausweises bei Wiederauffinden nach Verlust
- 6,00 € für eine Änderung der PIN (Geheimnummer) des Personalausweises
Es empfiehlt sich jedoch, nach Verlust eines Ausweisdokumentes ein neues Ausweisdokument mit neuer Dokumentennummer zu beantragen.
Lesen Sie hier mehr dazu: Personalausweis sperren
- 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis
Bearbeitungsdauer
Verlustanzeige
- sofort
Beantragung neuer Ausweisdokumente
- Personalausweis ca. 2 - 3 Wochen
- Reisepass ca. 5 - 6 Wochen
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises kann in der Regel sofort nach Aufnahme der Verlustanzeige erfolgen.
Weitere Informationen
Sollten Sie Ihr verlorenes/gestohlenes Ausweisdokument wiederauffinden, so melden Sie dies bitte umgehend im Bürgerbüro.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Die Verlustanzeige eines Ausweisdokumentes kann nur unter persönlicher Vorsprache erfolgen.
Melden Sie den Verlust Ihres Ausweisdokumentes zu Ihrem eigenen Schutz bitte unverzüglich im Bürgerbüro oder bei der Polizei. Sperren Sie ihn außerdem unverzüglich unter: Personalausweis sperren.
- Personalausweisgesetz
- Personalausweisverordnung
- Passverwaltungsvorschrift
Bei Antragstellung eines neuen Ausweisdokumentes:
- Identitätsnachweis (alter Personalausweis, Reisepass, andere amtliche Lichtbildausweise)
- aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren
Bitte beachten Sie:
Es werden nur Lichtbilder akzeptiert, die aktuell sind, nicht älter als 1 Jahr!
Ältere Lichtbilder können und dürfen bei der Beantragung eines Passes/eines Ausweises nicht akzeptiert werden.
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
bei einer vollzogenen Eheschließung wird zusätzlich die Heiratsurkunde benötigt
Ändert sich durch Eheschließung der Familienname, so haben Antragstellerinnen oder Antragsteller die Möglichkeit, schon vorab ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen, wenn sofort nach der Eheschließung eine Auslandsreise angetreten werden soll. Dieses kann frühestens 56 Tage vor dem Eheschließungstermin beantragt werden. Bei Antragstellung ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt.
Bei einer Einbürgerung ist die von der Einbürgerungsstelle ausgestellte Einbürgerungsurkunde vorzulegen.
Bei Abholung Ihres neuen Ausweisdokuments:
- alter Personalausweis (zur Entwertung, sofern Sie diesen zwischenzeitlich wiederauffinden konnten) / vorläufiger Personalausweis (zur Vernichtung)
- alter Reisepass (zur Entwertung, sofern Sie diesen zwischenzeitlich wiederauffinden konnten) / vorläufiger Reisepass (zur Vernichtung)
- ist dieser nicht vorhanden, ein anderer Identitätsnachweis
- Vollmacht, wenn ein Vertreter das neubeantragte Ausweisdokument abholen soll
- deutsches Ausweisdokument
- in Geilenkirchen mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
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- sofort
Beantragung neuer Ausweisdokumente
- Personalausweis ca. 2 - 3 Wochen
- Reisepass ca. 5 - 6 Wochen
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises kann in der Regel sofort nach Aufnahme der Verlustanzeige erfolgen.
Sollten Sie Ihr verlorenes/gestohlenes Ausweisdokument wiederauffinden, so melden Sie dies bitte umgehend im Bürgerbüro.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8900/show