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 Wirtschaftliche Jugendhilfe

In der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe erfolgt die verwaltungsmäßige Abwicklung von Maßnahmen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Hierzu gehören insbesondere:

  • Prüfung von Zuständigkeiten und Ansprüchen auf Kostenerstattung
  • Abrechnung mit Heimen und Trägern der Jugendhilfe
  • Beratung von Pflegeeltern und Zahlungen von Pflegegeld
  • Heranziehung der Eltern zu Kostenbeiträgen
  • Entgeltvereinbarungen mit Jugendhilfeträgern

Zuständige Einrichtung

Jugend- und Sozialamt
Nebenstelle Jugend- und Sozialamt der Stadt Geilenkirchen
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail: