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 Melderecht: Ummeldung Wohnsitz

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)

Bitte beachten Sie:

  • Bei Familien mit verheirateten Paaren und/oder Kindern unter 18 Jahren reicht es aus, wenn Sie Ihr Anliegen bei der Online-Terminvereinbarung nur 1x auswählen.
  • Den Mietvertrag bitte nicht vorlegen! Es wird nur die Wohnungsgeberbestätigung benötigt und akzeptiert!

 

 

Ziehen Sie innerhalb Geilenkirchens um, haben Sie sich gemäß dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug umzumelden. Das Einzugsdatum in der Wohnungsgeberbestätigung darf bei der Ummeldung nicht in der Zukunft liegen.

Eine Abmeldung der alten Wohnung in Geilenkirchen entfällt, da dies im Rahmen Ihrer Ummeldung erfolgt.

Sollten Sie jedoch die alte Wohnung als Nebenwohnung behalten wollen, so teilen Sie dies bei Ihrer Ummeldung bitte mit.

 

Bei der Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre gelten folgende Besonderheiten:

Wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigen aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Die sorgeberechtigte Person, mit der das Kind umzieht, hat die Ummeldung persönlich vorzunehmen.

Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten ummelden.

Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

 

Ausnahmen von der Meldepflicht:

  • Sind Sie aktuell in Geilenkirchen gemeldet und beziehen für einen Zeitraum, nicht länger als sechs Monate, eine weitere Wohnung innerhalb oder außerhalb Geilenkirchens, müssen Sie sich für diese Wohnung weder an-, noch abmelden. Sobald der Aufenthalt jedoch die sechs Monate überschreitet, muss eine Anmeldung für eine Haupt- oder Nebenwohnung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
  • Ziehen Sie für einige Zeit in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung der Heimerziehung, die der Betreuung pflegebedürftiger, eingeschränkter oder behinderter Menschen in Geilenkirchen dient, und möchten Sie Ihre aktuelle Wohnung beibehalten, müssen Sie sich nicht anmelden. Eine Anmeldung ist allerdings erforderlich, wenn die Einrichtung den zukünftigen, alleinigen Wohnsitz darstellt.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Voraussetzungen

  • Bezug einer meldefähigen Wohnung im Stadtgebiet Geilenkirchen
  • persönliche Vorsprache

Bei Familien mit verheirateten Paaren und/oder Kindern unter 18 Jahren reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht und die Ausweisdokumente sowie andere erforderliche Unterlagen aller Familienmitglieder vorlegt. Familienmitglieder über 18 Jahre, z.B. erwachsene Kinder, die nicht persönlich zur Anmeldung vorsprechen, müssen ein Anmeldeformular und eine Vollmacht zur Anmeldung ausfüllen.

 

Zur Ummeldung innerhalb Geilenkirchens können Sie sich auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vertreten lassen. Hierfür ist zusätzlich die Vorlage einer von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Vollmacht erforderlich. Die bevollmächtigte Person muss sich außerdem selbst ausweisen können.

Können Sie nicht selbst vorsprechen, so achten Sie bitte darauf, dass die Unterschriften in Ihrem Ausweis, auf dem Ummeldeformular und auf der Vollmacht identisch sind. Nur so können wir prüfen, ob es sich um Ihre Unterschrift handelt.

Unterlagen

aller meldepflichtigen Personen

  • Personalausweis                   - zur Änderung der Adresse zwingend erforderlich –
  • anderer amtlicher Lichtbildausweis
  • ausländischer Reisepass und/oder IDCard
  • Wohnungsgeberbestätigung  - beziehen Sie Eigentum, müssen Sie sich diese selbst ausfüllen
  • Ummeldeformular                - falls Sie nicht persönlich vorsprechen

Bitte beachten Sie:

In der Wohnungsgeberbestätigung ist der tatsächlich erfolgte Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bestätigungen, mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum, können wir daher nicht anerkennen. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. Ebenfalls kann eine formlose Mail des Vermieters an die Meldebehörde nicht als Wohnungsgeberbestätigung anerkannt werden.

 

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I

Kosten

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofort

Weitere Informationen

Sprechen Sie persönlich vor und nicht durch eine bevollmächtigte Person, benötigen Sie kein Ummeldeformular. Die Ummeldung erfolgt elektronisch in der Meldebehörde.

Der Antrag auf Änderung des KFZ-Scheins ist von der Person auszufüllen und zu unterschreiben, auf die das KFZ zugelassen ist.

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  • - Kostenpflichtig

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Melderecht: Ummeldung Wohnsitz

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)

Bitte beachten Sie:

  • Bei Familien mit verheirateten Paaren und/oder Kindern unter 18 Jahren reicht es aus, wenn Sie Ihr Anliegen bei der Online-Terminvereinbarung nur 1x auswählen.
  • Den Mietvertrag bitte nicht vorlegen! Es wird nur die Wohnungsgeberbestätigung benötigt und akzeptiert!

 

 

Ziehen Sie innerhalb Geilenkirchens um, haben Sie sich gemäß dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug umzumelden. Das Einzugsdatum in der Wohnungsgeberbestätigung darf bei der Ummeldung nicht in der Zukunft liegen.

Eine Abmeldung der alten Wohnung in Geilenkirchen entfällt, da dies im Rahmen Ihrer Ummeldung erfolgt.

Sollten Sie jedoch die alte Wohnung als Nebenwohnung behalten wollen, so teilen Sie dies bei Ihrer Ummeldung bitte mit.

 

Bei der Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre gelten folgende Besonderheiten:

Wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigen aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Die sorgeberechtigte Person, mit der das Kind umzieht, hat die Ummeldung persönlich vorzunehmen.

Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten ummelden.

Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

 

Ausnahmen von der Meldepflicht:

  • Sind Sie aktuell in Geilenkirchen gemeldet und beziehen für einen Zeitraum, nicht länger als sechs Monate, eine weitere Wohnung innerhalb oder außerhalb Geilenkirchens, müssen Sie sich für diese Wohnung weder an-, noch abmelden. Sobald der Aufenthalt jedoch die sechs Monate überschreitet, muss eine Anmeldung für eine Haupt- oder Nebenwohnung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
  • Ziehen Sie für einige Zeit in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung der Heimerziehung, die der Betreuung pflegebedürftiger, eingeschränkter oder behinderter Menschen in Geilenkirchen dient, und möchten Sie Ihre aktuelle Wohnung beibehalten, müssen Sie sich nicht anmelden. Eine Anmeldung ist allerdings erforderlich, wenn die Einrichtung den zukünftigen, alleinigen Wohnsitz darstellt.

aller meldepflichtigen Personen

  • Personalausweis                   - zur Änderung der Adresse zwingend erforderlich –
  • anderer amtlicher Lichtbildausweis
  • ausländischer Reisepass und/oder IDCard
  • Wohnungsgeberbestätigung  - beziehen Sie Eigentum, müssen Sie sich diese selbst ausfüllen
  • Ummeldeformular                - falls Sie nicht persönlich vorsprechen

Bitte beachten Sie:

In der Wohnungsgeberbestätigung ist der tatsächlich erfolgte Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bestätigungen, mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum, können wir daher nicht anerkennen. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. Ebenfalls kann eine formlose Mail des Vermieters an die Meldebehörde nicht als Wohnungsgeberbestätigung anerkannt werden.

 

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I

Sprechen Sie persönlich vor und nicht durch eine bevollmächtigte Person, benötigen Sie kein Ummeldeformular. Die Ummeldung erfolgt elektronisch in der Meldebehörde.

Der Antrag auf Änderung des KFZ-Scheins ist von der Person auszufüllen und zu unterschreiben, auf die das KFZ zugelassen ist.

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Wohnsitz Änderung https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9291/show
Bürgerbüro
Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-933
Fax 02451 629-929

Frau

Schmitz

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

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