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 Steueridentifikationsnummer erfragen

Für die Erfragung der Steueridentifikationsnummer benötigen Sie keinen Termin! Sie können hierfür täglich zu den angegebenen Öffnungszeiten im Bürgerbüro vorsprechen.

Alternativ können Sie auch Ihre Steueridentifikationsnummer direkt online beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.

 

Die Steueridentifikationsnummer ist eine elfstellige Identifikationsnummer, von in Deutschland gemeldeten Bürgern, für Steuerzwecke. Sie wird einmalig, in der Regel nach der Geburt oder nach erstmaliger Anmeldung in Deutschland, vergeben und begleitet Sie ein Leben lang.

Sie finden Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung, Ihrem Einkommenssteuerbescheid, dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder Sie können sie online anfragen beim Bundeszentralamt für Steuern.

 

Auskunft auch beim Bürgerbüro

Eine schriftliche Bestätigung über die im Melderegister geführte Steuer-ID kann bei persönlicher Vorsprache und unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments im Bürgerbüro gegen Gebühr direkt ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie:

Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie die Steuer-ID zu erfragen. Geben Sie der Person neben der Vollmacht zusätzlich Ihren Personalausweis mit. Die oder der Bevollmächtigte muss bei der Auskunftserteilung auch den eigenen Ausweis vorlegen können.

Voraussetzungen

In Geilenkirchen mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet

Unterlagen

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • ggf. Vollmacht

Kosten

9,00 €

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofort

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern.

Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de

Steueridentifikationsnummer erfragen

Die Steueridentifikationsnummer ist eine elfstellige Identifikationsnummer, von in Deutschland gemeldeten Bürgern, für Steuerzwecke. Sie wird einmalig, in der Regel nach der Geburt oder nach erstmaliger Anmeldung in Deutschland, vergeben und begleitet Sie ein Leben lang.

Sie finden Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung, Ihrem Einkommenssteuerbescheid, dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder Sie können sie online anfragen beim Bundeszentralamt für Steuern.

 

Auskunft auch beim Bürgerbüro

Eine schriftliche Bestätigung über die im Melderegister geführte Steuer-ID kann bei persönlicher Vorsprache und unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments im Bürgerbüro gegen Gebühr direkt ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie:

Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie die Steuer-ID zu erfragen. Geben Sie der Person neben der Vollmacht zusätzlich Ihren Personalausweis mit. Die oder der Bevollmächtigte muss bei der Auskunftserteilung auch den eigenen Ausweis vorlegen können.

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • ggf. Vollmacht

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern.

9,00 €

SteuerID https://service.geilenkirchen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9299/show
Bürgerbüro
Markt 9 52511 Geilenkirchen
Telefon 02451 629-933
Fax 02451 629-929

Frau

Schmitz

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

Frau

Pfeifer

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

Frau

Wilms

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de

Frau

Reichert

Sachbearbeitung

Bürgerbüro

02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de