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Bauberatung
Das Bauaufsichtsamt bietet Ihnen die Möglichkeit einer ersten, allgemeinen Bauberatung zu baurechtlichen Themen an. Bei dieser Beratung erhalten Sie grundsätzliche Antworten auf allgemeine Fragestellungen und Anliegen. Bitte vereinbaren Sie vorab mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter einen Termin.
Die Genehmigungsfähigkeit Ihres konkreten Vorhabens kann jedoch meist nur im Rahmen eines etwaigen Verwaltungsverfahrens (z.B. Bauvoranfrage, Bauantrag) geprüft werden.
Aufteilung der bauaufsichtlichen Bezirke:
- Bezirk 1: Frau Neugebauer
- Bezirk 2: Herr Brauner
- Bezirk 3: Herr Erkens
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Zuständige Einrichtung
Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02451 629-213
E-Mail: winfried.brauner@geilenkirchen.de
Das Bauaufsichtsamt bietet Ihnen die Möglichkeit einer ersten, allgemeinen Bauberatung zu baurechtlichen Themen an. Bei dieser Beratung erhalten Sie grundsätzliche Antworten auf allgemeine Fragestellungen und Anliegen. Bitte vereinbaren Sie vorab mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter einen Termin.
Die Genehmigungsfähigkeit Ihres konkreten Vorhabens kann jedoch meist nur im Rahmen eines etwaigen Verwaltungsverfahrens (z.B. Bauvoranfrage, Bauantrag) geprüft werden.
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- Bezirk 2: Herr Brauner
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