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Vaterschaftsanerkennung
Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung "Vater des Kindes zu sein". Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Durch die Anerkennung, die auch schon vor Geburt des Kindes möglich ist, wird das Verwandtschaftsverhältnis des Anerkennenden als Vater zu dem Kind begründet.
Damit die Anerkennung wirksam wird, ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Erst dann - und bei vorgeburtlicher Anerkennung erst nach Geburt des Kindes - besteht eine rechtswirksame Vaterschaft zu dem Kind. Jetzt erst stehen Ihnen als Vater des Kindes Rechte zu beziehungsweise entstehen auch Pflichten.
Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter erfolgen durch Beurkundung.
Unterlagen
-
Personalausweis oder Reisepass
-
Geburtsurkunde des Kindes, wenn die Vaterschaftsanerkennung nach Geburt des Kindes erfolgt
-
Mutterpass, wenn die Beurkundung vor Geburt des Kindes erfolgt
- Geburtsurkunden beider Elternteile
Kosten
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist kostenfrei.
Auch bei Notarinnen oder Notaren können Sie die Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen. Dies ist gebührenpflichtig.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass eine Vaterschaftsanerkennung zusammen mit einer Sorgerechtserklärung nur beim Jugendamt erfolgen kann. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen.
Verfahrensablauf
Für die Anerkennung der Vaterschaft ist eine persönliche Vorsprache beider Elternteile notwendig.
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und die Beurkundung der Zustimmungserklärung der Mutter können zusammen in einem Termin erfolgen. Auf Wunsch können Sie aber auch getrennte Beurkundungstermine vereinbaren.
Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an die Standesbeamten.
Zuständige Einrichtung
Standes- und Friedhofsamt
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung "Vater des Kindes zu sein". Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Durch die Anerkennung, die auch schon vor Geburt des Kindes möglich ist, wird das Verwandtschaftsverhältnis des Anerkennenden als Vater zu dem Kind begründet.
Damit die Anerkennung wirksam wird, ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Erst dann - und bei vorgeburtlicher Anerkennung erst nach Geburt des Kindes - besteht eine rechtswirksame Vaterschaft zu dem Kind. Jetzt erst stehen Ihnen als Vater des Kindes Rechte zu beziehungsweise entstehen auch Pflichten.
Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter erfolgen durch Beurkundung.
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Personalausweis oder Reisepass
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Geburtsurkunde des Kindes, wenn die Vaterschaftsanerkennung nach Geburt des Kindes erfolgt
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Mutterpass, wenn die Beurkundung vor Geburt des Kindes erfolgt
- Geburtsurkunden beider Elternteile
Für die Anerkennung der Vaterschaft ist eine persönliche Vorsprache beider Elternteile notwendig.
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und die Beurkundung der Zustimmungserklärung der Mutter können zusammen in einem Termin erfolgen. Auf Wunsch können Sie aber auch getrennte Beurkundungstermine vereinbaren.
Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an die Standesbeamten.
Bitte beachten Sie, dass eine Vaterschaftsanerkennung zusammen mit einer Sorgerechtserklärung nur beim Jugendamt erfolgen kann. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen.
https://service.geilenkirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9844/show