Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Geilenkirchen ist bemüht, ihr Serviceportal im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Serviceportal service.geilenkirchen.de inklusive aller Unterseiten. Ausgenommen von dieser Erklärung sind die Online-Assistenten der Firma Form-Solutions. Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit bei Aufruf des Assistenten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das Serviceportal ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.
Die technische Basis des Serviceportals (Struktur, Navigation, Anmeldung, Kontaktformulare) entspricht den Anforderungen der Barrierefreiheit. Für die Städteregion Aachen wurde das eingesetzte Portal am 25.08.2017 auf Barrierefreiheit durch einen unabhängigen Prüfer getestet und als gut zugänglich bewertet, nachlesbar im BITV-Prüfbericht.
Das Testergebnis ist zu großen Teilen auf das Serviceportal der Stadt Geilenkirchen übertragbar. Ausnahmen stellen das gewählte Design (Farben) sowie die Inhalte dar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Im Serviceportal angebotene Dokumente, wie PDF- oder Word-Dateien, sind noch nicht komplett barrierefrei. Es handelt sich hierbei um einen Alt-Bestand, der schrittweise angepasst werden wird. Die Behebung der bestehenden Barrieren wird aufgrund der Menge an Dateien einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine fortlaufende Bearbeitung.
Als Alternative zu den nicht barrierefreien PDF-Anträgen werden im Serviceportal sukzessive Online-Assistenten zur Verfügung gestellt. Die Erstellung der Assistenten wird primär verfolgt, wird aber aufgrund der Menge und teilweise komplexen Inhalte einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Assistenten sind weitestgehend barrierefrei. Eine gesonderte Erklärung zur Barrierefreiheit ist bei Aufruf eines Assistenten verfügbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. September 2023 erstellt.
Um die Richtigkeit der Aussagen zu gewährleisten, wurde gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 für ein vergleichbares Portal eine von Dritten vorgenommene Bewertung sowie für das Serviceportal der Stadt Geilenkirchen eine Selbstbewertung durchgeführt.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unser Serviceportal auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, treten Sie bitte über unser allgemeines Kontaktformular mit uns in Verbindung oder senden Sie uns eine E-Mail an stadt@geilenkirchen.de.
Ihr Ansprechpartner für das Serviceportal:
Stadt Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen
Tel.: 0 24 51 / 629 - 0
Fax: 0 24 51 / 629 200
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie über den oben angegeben Kontaktweg keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.