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Beurkundungen durch das Jugendamt
Beschreibung
Beurkundungen der in § 59 SGB VIII genannten Fälle. Hierbei handelt es sich insbesondere um Vaterschaftsanerkenntnisse, Sorgerechtserklärungen und Unterhaltstitulierungen.
§ 59 SGB VIII
- Personalausweise beider Elternteile / oder Geburtsurkunden beider Elternteile,
- Bei vorgeburtlicher Beurkundung: den Mutterpass,
- Bei nachgeburtlicher Beurkundung: die Geburtsurkunde des Kindes
Je nach Art der Beurkundung sind im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich.
Jugend- und Sozialamt
Zuständige Einrichtungen
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Jugend- und Sozialamt
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- Nikolaus-Becker-Str. 28-34
- 52511 Geilenkirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-346
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E-Mail: vicky.heintel@geilenkirchen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-340
Beurkundungen der in § 59 SGB VIII genannten Fälle. Hierbei handelt es sich insbesondere um Vaterschaftsanerkenntnisse, Sorgerechtserklärungen und Unterhaltstitulierungen.
§ 59 SGB VIII
- Personalausweise beider Elternteile / oder Geburtsurkunden beider Elternteile,
- Bei vorgeburtlicher Beurkundung: den Mutterpass,
- Bei nachgeburtlicher Beurkundung: die Geburtsurkunde des Kindes
Je nach Art der Beurkundung sind im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10753/show