Navigationsmenü

BIS: Suche und Detail

Beurkundungen durch das Jugendamt

Beschreibung

Beurkundungen der in § 59 SGB VIII genannten Fälle. Hierbei handelt es sich insbesondere um Vaterschaftsanerkenntnisse, Sorgerechtserklärungen und Unterhaltstitulierungen.

§ 59 SGB VIII

Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes (soweit vorhanden), Geburtsurkunden der Eltern

Jugend- und Sozialamt

Je nach Art der Beurkundugen sind im Einzelfall voraussichtlich weitere Unterlagen erforderlich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen