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Beurkundungen durch das Jugendamt

Beschreibung

Beurkundungen der in § 59 SGB VIII genannten Fälle. Hierbei handelt es sich insbesondere um Vaterschaftsanerkenntnisse, Sorgerechtserklärungen und Unterhaltstitulierungen.

 

§ 59 SGB VIII

  • Personalausweise beider Elternteile / oder Geburtsurkunden beider Elternteile,
  • Bei vorgeburtlicher Beurkundung: den Mutterpass,
  • Bei nachgeburtlicher Beurkundung: die Geburtsurkunde des Kindes

Je nach Art der Beurkundung sind im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich.

Jugend- und Sozialamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen