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Fachberatung für städtische Kindertageseinrichtungen

Kurzbeschreibung

Das Aufgabengebiet umfasst:

  • Beratung der städtischen Kitas (Teamentwicklung, Konzeptionsentwicklung, Organisationsentwicklung, Qualitätsentwicklung)
  • Trägerübergreifend bei Bedarf Beratung anderer Kitas in Geilenkirchen
  • Umsetzung der Vorgaben im Bereich Kinderschutz gemäß den Vorgaben aus dem Bundeskinderschutzgesetz, dem SGB VIII und dem KiBiz
  • Umsetzung des Inklusionsgedanken in den Kitas (gemäß BTHG)

 

Die Kita-Träger in der Stadt Geilenkirchen haben viel zu bieten – und das zeigen sie jetzt auch auf YouTube!

Kinder der Kitas in der Stadt Geilenkirchen präsentieren ihre Kindertagesstätten und haben eine wichtige Frage: „Möchten Sie dort mit uns gärtnern, spielen, forschen, malen oder klettern? Dann bewerben Sie sich - denn arbeiten mit uns ist bunt, lustig und einfach schön“

Hier finden Sie das YouTube-Video: Kitas in der Stadt Geilenkirchen.

Jugend- und Sozialamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen