Navigationsmenü

BIS: Suche und Detail

Mahnverfahren, Vollstreckungsverfahren

Beschreibung

In der städtischen Stadtkasse erfolgt die Abwicklung und Überwachung der in den einzelnen Bereichen der Verwaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern eingeforderten (zum "Soll" gestellten) Forderungen wie z.B. Steuern, Gebühren, Beiträge, usw.

Sofern die erhobenen Forderungen nicht bis zur Fälligkeit gezahlt wurden, setzt automatisch das Mahnverfahren ein. Sie erhalten dann einen entsprechenden Mahnbescheid, der sie auf die noch offenen Forderungen hinweist.

Dieser Mahnbescheid ist mit Mahngebühren und ggf. auch mit Säumniszuschlägen verbunden.

Sollte auch während der in der Mahnung gesetzten Frist kein Zahlungseingang festgestellt werden können, wird das Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Hierbei nimmt der Vollzugsbeamte persönlich mit den säumigen Bürger Kontakt auf und leitet hiermit die Beitreibung der noch offenen Forderungen inkl. Mahngebühren ein.

Das Vollstreckungsverfahren verursacht bis zur vollständigen Zahlung weitere Kosten bzw. Gebühren.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen