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Mahnverfahren
Beschreibung
Sofern die erhobenen Forderungen nicht bis zur Fälligkeit gezahlt wurden, setzt automatisch das Mahnverfahren ein. Sie erhalten dann einen entsprechenden Mahnbescheid, der sie auf die noch offenen Forderungen hinweist.
Dieser Mahnbescheid ist mit Mahngebühren und ggf. auch mit Säumniszuschlägen verbunden.
Stadtkasse
Zuständige Einrichtungen
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Stadtkasse
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- Straße: Markt Hausnummer: 9
- PLZ: 52511 Ort: Geilenkirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Abteilungsleitung
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Telefon: 02451 629-903
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E-Mail: ralph.weber@geilenkirchen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-908
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-907
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E-Mail: alexa.wienands@geilenkirchen.de
Sofern die erhobenen Forderungen nicht bis zur Fälligkeit gezahlt wurden, setzt automatisch das Mahnverfahren ein. Sie erhalten dann einen entsprechenden Mahnbescheid, der sie auf die noch offenen Forderungen hinweist.
Dieser Mahnbescheid ist mit Mahngebühren und ggf. auch mit Säumniszuschlägen verbunden.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11105/show