Mietschuldenübernahme

Beschreibung

Im Rahmen der Sozialhilfe können Schulden übernommen werden, wenn dies zur Sicherung einer Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.

Jugend- und Sozialamt

Nachweise über die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nach Absprache mit dem Sachbearbeiter

Empfänger von Arbeitslosengeld II wenden sich bitte an das Jobcenter

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen