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Mietschuldenübernahme

Beschreibung

Im Rahmen der Sozialhilfe können Schulden übernommen werden, wenn dies zur Sicherung einer Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.

Nachweise über die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nach Absprache mit dem Sachbearbeiter

Jugend- und Sozialamt

Empfänger von Arbeitslosengeld II wenden sich bitte an das Jobcenter

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen