BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Mietschuldenübernahme
Beschreibung
Im Rahmen der Sozialhilfe können Schulden übernommen werden, wenn dies zur Sicherung einer Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.
Nachweise über die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nach Absprache mit dem Sachbearbeiter
Jugend- und Sozialamt
Empfänger von Arbeitslosengeld II wenden sich bitte an das Jobcenter
Zuständige Einrichtungen
- Jugend- und Sozialamt
-
- Nikolaus-Becker-Str. 28-34
- 52511 Geilenkirchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-328
-
E-Mail: manfred.houben@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-334
-
E-Mail: kathrin.jaeger@geilenkirchen.de
Im Rahmen der Sozialhilfe können Schulden übernommen werden, wenn dies zur Sicherung einer Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.
Nachweise über die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nach Absprache mit dem Sachbearbeiter
Empfänger von Arbeitslosengeld II wenden sich bitte an das Jobcenter
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11107/show