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Schecks (Bezahlen)
Beschreibung
In der städtischen Stadtkasse erfolgt die Abwicklung und Überwachung der in den einzelnen Bereichen der Verwaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern eingeforderten (zum "Soll" gestellten) Forderungen wie z.B. Steuern, Gebühren, Beiträge, usw.
Stadtkasse
Zahlungen sind auch per Scheck möglich. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Kassenzeichen angegeben ist und der Scheck als "Nur zur Verrechnung" gekennzeichnet ist.
Zuständige Einrichtungen
- Stadtkasse
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- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
-
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Position: Abteilungsleitung
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Telefon: 02451 629-903
-
E-Mail: ralph.weber@geilenkirchen.de
In der städtischen Stadtkasse erfolgt die Abwicklung und Überwachung der in den einzelnen Bereichen der Verwaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern eingeforderten (zum "Soll" gestellten) Forderungen wie z.B. Steuern, Gebühren, Beiträge, usw.
Zahlungen sind auch per Scheck möglich. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Kassenzeichen angegeben ist und der Scheck als "Nur zur Verrechnung" gekennzeichnet ist.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11227/show