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Sportanlagen (Unterhaltung und Verwaltung)
Beschreibung
Die Unterhaltung der städt. Sportanlagen erfolgt durch den Bauhof. Dies ist z.B. der Rasenschnitt oder die Überprüfung der Flutlichtanlage.Die Beseitigung von Schäden wird teilweise durch beauftragte Firmen durchgeführt.
Für die Belegung der Sportstätten ist das städtische Schulverwatungs-, Sport- und Kulturamt zuständig. Hier können sich Vereine an die entsprechenden Kontaktpersonen wenden.
Tiefbauamt und Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt
Zuständige Einrichtungen
- Tiefbauamt
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- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
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- Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt
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- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-418
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-412
Die Unterhaltung der städt. Sportanlagen erfolgt durch den Bauhof. Dies ist z.B. der Rasenschnitt oder die Überprüfung der Flutlichtanlage.Die Beseitigung von Schäden wird teilweise durch beauftragte Firmen durchgeführt.
Für die Belegung der Sportstätten ist das städtische Schulverwatungs-, Sport- und Kulturamt zuständig. Hier können sich Vereine an die entsprechenden Kontaktpersonen wenden.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11353/show