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Straßenverkehrsbehörde
Beschreibung
Das Bürger- und Ordnungsamt ist als Straßenverkehrsbehörde u.a. für die Anorndung von Verkehrszeichen sowie für die Erteilung von vielfältigen Erlaubnissen und Ausnahmen nach der Straßenverkehrsordnung zuständig. Der Aufgabenbereich erfasst beispielhaft:
- Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten
- verkehrsregelnde Anordnungen bei Veranstaltugen aller Art
- Ausnahmen von Sonntagsfahrverbot
- verkehrsbeschränkende Anordnungen bei Durchführung von Arbeiten im oder mit Auswirkung auf den öffentlichen Verkehrsraum
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
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- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-946
-
E-Mail: theo.janssen@geilenkirchen.de
Straßenverkehrsbehörde Verkehrsschild
Das Bürger- und Ordnungsamt ist als Straßenverkehrsbehörde u.a. für die Anorndung von Verkehrszeichen sowie für die Erteilung von vielfältigen Erlaubnissen und Ausnahmen nach der Straßenverkehrsordnung zuständig. Der Aufgabenbereich erfasst beispielhaft:
- Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten
- verkehrsregelnde Anordnungen bei Veranstaltugen aller Art
- Ausnahmen von Sonntagsfahrverbot
- verkehrsbeschränkende Anordnungen bei Durchführung von Arbeiten im oder mit Auswirkung auf den öffentlichen Verkehrsraum
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
001 Markt 9 52511 Geilenkirchen
Herr Janßen Sachbearbeitung 16
02451 629-946
02451 629-960
theo.janssen@geilenkirchen.de