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Wohnungsbindung
Beschreibung
Belegungs- und Besetzungskontrolle aller öffentlich und nicht öffentlich geförderten Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen.Die Aufgabe umfasst die Prüfung, ob
- die Darlehensnehmer das geförderte Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung selbst bewohnt
- die Bewohner geförderter Mietwohnungen beim Bezug der Wohnung in Besitz eines Wohnberechtigungsscheins waren
- die Nettokaltmiete korrekt anhand der Wirtschaftlichkeitsberechnungen festgesetz wurde
- bauliche Veränderungen ohne Information der NRW-Bank vorgenommen wurden
- am Wohnobjekt Mängel zu beseitigen sind
Des Weiteren sind Leerstände festzustellen und Maßnahmen zur Neubelegung der Wohnungen zu ergreifen.
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Zuständige Einrichtungen
-
Stadtverwaltung Geilenkirchen
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- Straße: Markt Hausnummer: 9
- PLZ: 52511 Ort: Geilenkirchen
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- Telefon:
02451 629-0 - Fax:
02451 629-200 - E-Mail:
stadt@geilenkirchen.de
- Telefon:
-
Wohnungsbindung
Wohnung, Wohnungen
Belegungs- und Besetzungskontrolle aller öffentlich und nicht öffentlich geförderten Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen.Die Aufgabe umfasst die Prüfung, ob
- die Darlehensnehmer das geförderte Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung selbst bewohnt
- die Bewohner geförderter Mietwohnungen beim Bezug der Wohnung in Besitz eines Wohnberechtigungsscheins waren
- die Nettokaltmiete korrekt anhand der Wirtschaftlichkeitsberechnungen festgesetz wurde
- bauliche Veränderungen ohne Information der NRW-Bank vorgenommen wurden
- am Wohnobjekt Mängel zu beseitigen sind
Des Weiteren sind Leerstände festzustellen und Maßnahmen zur Neubelegung der Wohnungen zu ergreifen.
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11710/show
Stadtverwaltung Geilenkirchen
Stadt Geilenkirchen
001
Markt
9
52511
Geilenkirchen
02451 629-0
02451 629-200
stadt@geilenkirchen.de