Wohnungsbindung

Beschreibung

Belegungs- und Besetzungskontrolle aller öffentlich und nicht öffentlich geförderten Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen.Die Aufgabe umfasst die Prüfung, ob

  • die Darlehensnehmer das geförderte Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung selbst bewohnt
  • die Bewohner geförderter Mietwohnungen beim Bezug der Wohnung in Besitz eines Wohnberechtigungsscheins waren
  • die Nettokaltmiete korrekt anhand der Wirtschaftlichkeitsberechnungen festgesetz wurde
  • bauliche Veränderungen ohne Information der NRW-Bank vorgenommen wurden
  • am Wohnobjekt Mängel zu beseitigen sind

Des Weiteren sind Leerstände festzustellen und Maßnahmen zur Neubelegung der Wohnungen zu ergreifen.

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Zuständige Einrichtungen