Zuschuss zu Altenveranstaltungen

Beschreibung

Der Kreis Heinsberg gewährt zu Altenveranstaltungen und Altenfahrten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln je Teilnehmer einen Zuschuss von 2,05 €. Antragsberechtigt sind anerkannte förderungsfähige Träger der Altenhilfe. Die Entscheidung über die Zuschussgewährung obliegt den Städten und Gemeinden im Kreis.

Jugend- und Sozialamt

Richtlinien über Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg

Belege über die ungedeckten Aufwendungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen