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Zuschuss zu Altenveranstaltungen

Beschreibung

Der Kreis Heinsberg gewährt zu Altenveranstaltungen und Altenfahrten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln je Teilnehmer einen Zuschuss von 2,05 €. Antragsberechtigt sind anerkannte förderungsfähige Träger der Altenhilfe. Die Entscheidung über die Zuschussgewährung obliegt den Städten und Gemeinden im Kreis.

Richtlinien über Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg

Belege über die ungedeckten Aufwendungen

Jugend- und Sozialamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen