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Zuschuss zu Altenveranstaltungen
Beschreibung
Der Kreis Heinsberg gewährt zu Altenveranstaltungen und Altenfahrten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln je Teilnehmer einen Zuschuss von 2,05 €. Antragsberechtigt sind anerkannte förderungsfähige Träger der Altenhilfe. Die Entscheidung über die Zuschussgewährung obliegt den Städten und Gemeinden im Kreis.
Richtlinien über Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg
Belege über die ungedeckten Aufwendungen
Jugend- und Sozialamt
Zuständige Einrichtungen
- Jugend- und Sozialamt
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- Nikolaus-Becker-Str. 28-34
- 52511 Geilenkirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
-
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-902
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E-Mail: klemens.dressen@geilenkirchen.de
Der Kreis Heinsberg gewährt zu Altenveranstaltungen und Altenfahrten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln je Teilnehmer einen Zuschuss von 2,05 €. Antragsberechtigt sind anerkannte förderungsfähige Träger der Altenhilfe. Die Entscheidung über die Zuschussgewährung obliegt den Städten und Gemeinden im Kreis.
Richtlinien über Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg
Belege über die ungedeckten Aufwendungen
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11713/show