Namensänderung für Vertriebene und Spätaussiedler

Beschreibung

Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, haben die Möglichkeit, durch eine persönliche Erklärung vor dem Standesbeamten ihre Namen zu ändern.

Standes- und Friedhofsamt

Personenstandsgesetz

Die Leistung ist gebührenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen