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Personalausweisverlust
Kurzbeschreibung
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Beschreibung
Bei Verlust des Personalausweises sollten Sie dies dem Bürgerbüro umgehend mitteilen.
Hatten Sie einen neuen Personalausweis mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis (eID), so sollte diese Funktion unbedingt und unverzüglich gesperrt werden. Wenden Sie sich dazu an das Bürgerbüro oder an die Sperrhotline unter 0180/1333333. Zur Sperrung benötigen Sie das Sperrkennwort, welches Ihnen mit dem PIN-Brief zugeschickt wurde.
Nach Sperrung des bisherigen Personalausweises können Sie umgehend einen neuen Personalausweis beantragen.
Personalausweisgesetz
Personalausweisverordnung
Polizeiliche Anzeige (falls vorhanden)
Bürgerbüro
Sollten Sie den PIN-Brief verlegt oder das Sperrkennwort vergessen haben, können Sie dies unter persönlichem Erscheinen im Bürgerbüro abfragen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
- Telefon:
02451 629-933 - Fax:
02451 629-929 - E-Mail:
buergerbuero@geilenkirchen.de
- Telefon:
-
- Standes- und Friedhofsamt
-
- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
-
- Telefon:
02451 629-934 - Fax:
02451 629-929 - E-Mail:
standesamt@geilenkirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
-
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02451 629-933
-
E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)
Bei Verlust des Personalausweises sollten Sie dies dem Bürgerbüro umgehend mitteilen.
Hatten Sie einen neuen Personalausweis mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis (eID), so sollte diese Funktion unbedingt und unverzüglich gesperrt werden. Wenden Sie sich dazu an das Bürgerbüro oder an die Sperrhotline unter 0180/1333333. Zur Sperrung benötigen Sie das Sperrkennwort, welches Ihnen mit dem PIN-Brief zugeschickt wurde.
Nach Sperrung des bisherigen Personalausweises können Sie umgehend einen neuen Personalausweis beantragen.
Personalausweisgesetz
Personalausweisverordnung
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Sollten Sie den PIN-Brief verlegt oder das Sperrkennwort vergessen haben, können Sie dies unter persönlichem Erscheinen im Bürgerbüro abfragen.
https://service.geilenkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12633/show