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Rechtsprobleme/Nachbarschaftsstreit/zivilrechtliche Streitigkeiten, abweichende Zuständigkeit
Kurzbeschreibung
Häufig werden Anfragen die an die Stadtverwaltung Geilenkirchen gerichtet, bei denen wir Ihnen zuständigkeitshalber nicht weiterhelfen können.
Hier finden Sie die häufigsten Anfragen sowie hilfreiche Informationen und Kontaktdaten.
- Rechtsprobleme an der Gartengrenze
- Straftaten
- Suchtproblematiken
- Verschmutzungen im Wurmbett
- Vandalismus an Stromanschlusskästen
Beschreibung
1. Rechtsprobleme an der Gartengrenze
Eine gute Nachbarschaft ist ein Stück Lebensqualität. Doch gerade in dicht besiedelten Gebieten kann es immer wieder zu Konflikten kommen, die das nachbarschaftliche Verhältnis auf den Prüfstand stellen. Wo Menschen eng zusammenleben, muss jeder Rücksicht nehmen. Das gilt auch an der Gartengrenze.
Jeder Hausbesitzer sollte daher wissen, wie er nach dem Gesetz bei der Gestaltung und Pflege seines Gartens auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen muss und welche Rücksichten er von seinem Nachbarn verlangen kann.
Das Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen enthält weitere Informationen zum Nachbarrecht.
Die dort angebotene Broschüre "Rechtsprobleme an der Gartengrenze" gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen häufiger Fälle.
Am Beispiel von besonders häufig auftretenden Streitfällen möchte diese Broschüre wichtige Informationen und die entsprechenden Rechtsvorschriften vermitteln. Zudem werden Stellen angeführt, die den Betroffenen zwecks Streitschlichtung bei einer Konfliktlösung zur Seite stehen können, beispielsweise Schiedsamt.
Zu konkreten nachbarrechtlichen Problemen dürfen weder das Justizministerium, die Städte noch die Gerichte außerhalb eines Gerichtsverfahrens Stellung nehmen.
2. Straftaten
Für die Anzeigenerstattung bei festgestellten Straftaten bzw. die Bearbeitung von Straftaten ist grundsätzlich die Polizei zuständig. Dies umfasst alle Delikte, die gegen das Strafrecht verstoßen. Fragen dazu beantwortet Ihnen die:
Polizeiwache Geilenkirchen
Theodor-Heuss-Ring 55 in Geilenkirchen
Tel.: 02452/920-3412 oder 3413
Die Wache Geilenkirchen ist durchgängig besetzt.
Selbstverständlich können derartige Anzeige auch online erstattet werden: Ich möchte eine Anzeige erstatten.
3. Suchtproblematiken
Der Missbrauch von Alkohol, Drogen und Medikamenten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Falle von Suchtproblematiken ist das Kreisgesundheitsamt der richtige Ansprechpartner und Helfer. Die Behörde bietet Unterstützung und Maßnahmen für Betroffene an.
Kreis Heinsberg - Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg
Frau Schößler: Amtsleiterin: Tel: 02452/13-5301
Auskunft Gesundheitsamt: Tel: 02452/13-5311
Weitere Informationen zum Gesundheitsamt erhalten Sie unter: Gesundheitsamt Kreis Heinsberg.
4. Verschmutzungen im Wurmbett
Für Verschmutzungen im Bereich des Wurmbettes ist der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) zuständig. Der WVER kümmert sich um die Sauberkeit und den Zustand des Gewässers.
Wasserverband Eifel-Rur
Eisenbahnstraße 5, 52353 Düren
Postanschrift: Postfach 102564, 52325 Düren
Tel.: 02421 494-0
Fax: 02421 494-1508
Mail: kontakt@wver.de
Hier gelangen Sie zur Website: WVER - Kontakt.
5. Vandalismus an Stromanschlusskästen
Bei Vandalismus, wie zum Beispiel beschmierten Stromanschlusskästen im Stadtgebiet, liegt die Reinigungsverantwortung beim jeweiligen Stromversorger oder der Telekom. Diese Unternehmen sind für die Instandhaltung ihrer Einrichtungen verantwortlich.
Unter anderem:
- BGB
- NachbG NRW
Zuständige Einrichtungen
- Stadtverwaltung Geilenkirchen
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- Markt 9
- 52511 Geilenkirchen
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- Telefon:
02451 629-0 - Fax:
02451 629-200 - E-Mail:
stadt@geilenkirchen.de
- Telefon:
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