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Offene Ganztagsschule (OGS)

Beschreibung

An allen Grundschulen in Geilenkirchen und an der städtischen Realschule wird ein außerunterrichtliches Betreuungsangebot im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) angeboten. Das Angebot umfasst auch eine Betreuung in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr (nur an den Grundschulen).

Die Stadt Geilenkirchen erhebt für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten Offener Ganztagsschulen (OGS) im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I Elternbeiträge. Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu entrichten.

Eltern, die einen OGS-Platz für ihr Kind suchen, müssen sich mit den Ansprechpartnern der Malteser Werke gGmbH in Verbindung setzen. Die Verträge zur Anmeldung an den Förder- und Betreuungsangeboten Offener Ganztagsschulen werden nicht von der Stadt Geilenkirchen abgeschlossen.

Genauere Informationen zu den Betreuungsangeboten und zur Anmeldung finden Sie auf den Homepages der einzelnen Schulen, sowie auf der Homepage der Malteser Werke gGmbH OGS Geilenkirchen (malteser-werke.de)


Zuständig für die Elternbeiträge OGS an der GGS Geilenkirchen, GGS Gillrath und Realschule ist Frau Cockx.

Zuständig für die Beiträge an der KGS Geilenkirchen, KGS Immendorf, KGS Teveren und KGS Würm ist Frau Simons.

 

Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe und der Sekundarstufe I der Schulen der Stadt Geilenkirchen (diese finden Sie an der rechten Seite unter Downloads zum Einsehen und Ausdrucken als PDF-Dokument)

 

Für die Elternbeiträge:

  • Verbindliche Erklärungen zum Elterneinkommen
  • Lohnzettel, Steuerbescheid, Jobcenterbescheid, Wohngeldbescheid, sonstige Einkommensnachweise